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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Umweltminister Albrecht verlängert Strandnutzung in St. Peter-Ording

Letzte Aktualisierung: 23.11.2018

KIEL/ST. PETER-ORDING. Der zwölf Kilometer lange Strand in St. Peter-Ording soll auch in Zukunft wie bisher genutzt werden können: Umweltminister Jan Philipp Albrecht und Rainer Balsmeier, Bürgermeister des Nordseebades St. Peter-Ording, unterzeichneten heute (23. November) in Kiel einen Vertrag, der die bestehenden Regelungen ab 2020 für weitere 20 Jahre fortschreibt. „St. Peter-Ording hat sich zu einer Vorzeigegemeinde des Nationalparks entwickelt. Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie ihre Bürgerinnen und Bürger wissen, dass der Tourismus vom Nationalpark und seiner Auszeichnung als Weltnaturerbe profitiert. Und im Gegenzug profitiert die Natur vom Engagement der Gemeinde, die sich als Nationalpark-Partner zum gemeinsamen Ziel, den Tourismus im Weltnaturerbe nachhaltig zu entwickeln, bekennt. Das wollen wir auch weiterhin möglich machen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht im Rahmen der Vertragsunterzeichnung.

Rainer Balsmeier, Bürgermeister der Gemeinde St. Peter-Ording, ergänzte: „Seit langem hat sich zwischen der Gemeinde und der Nationalparkverwaltung ein konstruktives Miteinander entwickelt. Mit dem neuen Vertrag haben wir jetzt die Planungssicherheit, die wir brauchen, um die Strände weiterhin attraktiv gestalten und nutzen zu können. Der Tourismusstandort St. Peter-Ording wird damit nachhaltig zukunftssicher.“

Erlebnisraum in der Natur

Wie bisher bleibt das Parken am Strand auf zwei Parkflächen in den Ortsteilen Ording und Böhl vom 15. März bis zum 31. Oktober tagsüber möglich. Etwa ein Fünftel der erhobenen Parkgebühren wird für lokale Naturschutzmaßnahmen und Besucherinformation sowie für die Finanzierung der Projektstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Naturerlebnisangebote verwendet. Ebenfalls zulässig bleiben das Reiten, Strandsegeln, Kite-Buggy-Fahren sowie Wind- und Kitesurfen. Für diese Sportarten sind spezielle Gebiete ausgewiesen. Großveranstaltungen sind auf speziellen Eventflächen möglich. Für Hunde sind derzeit zwei Auslaufgebiete ausgewiesen, in den übrigen Bereichen müssen sie weiterhin angeleint bleiben.

Rechte und Pflichten des Vertrags

St. Peter-Ording verpflichtet sich vertraglich, die natürliche Dynamik der Dünen zu fördern, das Betretungsverbot dort und den generellen Leinenzwang zu überwachen. In Absprache mit der Nationalparkverwaltung und dem betreuenden Naturschutzverband, der Schutzstation Wattenmeer, werden Dünen und Brutgebiete wie bisher als flexible Schutzzonen gesperrt, falls es zum Schutz von Vegetation oder Vögeln als erforderlich angesehen wird.

Die Strände von St. Peter-Ording gehören ganz überwiegend zur Schutzzone 2 des Nationalparks. Bereits weit vor Einrichtung des Nationalparks im Jahr 1985 waren Bereiche als Parkflächen genutzt worden. Nach langer und kontroverser Diskussion hatten das Umweltministerium und die Gemeinde St. Peter-Ording 1999 die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Meeresstrandes und den Schutz des Nationalparks in einem Vertrag geregelt. Dieser Vertrag läuft Ende 2019 aus und bedarf einer Fortschreibung. Da sich die Regelungen bewährt haben, nimmt der neue Vertrag die Inhalte und Formulierungen des alten Vertrages weitgehend auf und ergänzt ihn um aktuelle Entwicklungen.

Medien-Information vom 23. November 2018 zum Herunterladen  (PDF, 125KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund

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