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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Afrikanische Schweinepest (ASP): Land und Kreise proben den Seuchenfall

Letzte Aktualisierung: 27.06.2018

Drei Personen in weißen Ganzkörperanzügen verpacken ein Wildschwein in einen Plastiksack.
In Schutzkleidung übten die Bergungsteams den Abtransport verendeter Wildschweine.

KIEL/WAHLSTEDT. Land wappnet sich weiter gegen die Afrikanische Schweinpest (ASP): Um sich auf einen möglichen Ausbruch der Tierseuche vorzubereiten, haben das Umweltministerium, mehrere Kreise, das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH), die Jägerschaft und die Landesforsten heute (27. Juni) eine gemeinsame Tierseuchenübung in Schleswig-Holstein durchgeführt. Hierbei wurde in den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg ein fiktiver ASP-Ausbruch bei einem Wildschwein simuliert und neben organisatorischen auch praktische Maßnahmen geübt. Seitens der beteiligten Behörden und der Einsatzkräfte vor Ort erforderte dies eine schnelle Umsetzung umfangreicher Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen

„Schleswig-Holstein muss für den Ernstfall gerüstet sein. Gerade mit Blick auf die ASP -Situation in Europa ist dieses behördenübergreifende Training eines gemeinsamen Krisenmanagements von größter Wichtigkeit. Wir müssen alle an einem Strang ziehen. Die Bekämpfung der Seuche im Falle eines Ausbruchs in einer Wildschweinpopulation ist besonders anspruchsvoll und erfordert eine gute Einbindung und Abstimmung aller Beteiligten“, sagte Umweltminister Robert Habeck heute (27. Juni) in Wahlstedt. Die im Rahmen der Übung gewonnenen Erkenntnisse würden zudem in die weiteren Vorbereitungen auf einen drohenden Ernstfall einbezogen. Hier würde sich frühzeitig zeigen, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt, so der Minister.

Schleswig-Holstein muss für den Seuchenfall gerüstet sein.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dr. Robert Habeck

Suche und Bergung des infizierten Fallwildes

Im Rahmen des Übungsszenarios wurde in beiden Kreisen der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein simuliert. Hierfür wurde im Vorfeld der Übung die Ausdehnung des voraussichtlich von Schutzmaßnahmen betroffenen Gebietes (Restriktionszone) von den beteiligten Behörden festgelegt und in sieben Suchgebieten im Segeberger Forst - sowie weiteren bei der parallel ablaufenden Übung im Kreis Herzogtum Lauenburg - Wildschweinkadaver verteilt. Neben sieben Suchteams, die jeweils aus einem Jäger mit Suchhund und einer Begleitperson bestehen, waren auch drei extra geschulte Bergungsteams im Kreis Segeberg an der Simulationsübung beteiligt.

Wildschweine
Schleswig-Holstein probt den Ernstfall: In den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg wird ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest simuliert.

Aufgabe der Suchteams war es zunächst im Gebiet um den Fundort des infizierten Wildschweines weiteres an der Tierseuche verendetes Schwarzwild (Fallwild) aufzufinden. Die Fallwildsuche ist ein wesentlicher Bestandteil der Seuchenbekämpfung und ist für die endgültige Festlegung der Restriktionsgebiete unerlässlich. Die geschätzte Liegezeit des Fallwildes kann beispielsweise Aussagen darüber ermöglichen, seit wann sich die Tierseuche bereits im Gebiet befindet. Zudem bleibt das Virus in den Kadavern über lange Zeit intakt und kann eine Infektionsquelle für weitere Wildschweine darstellen. Die Kadaver müssen daher unter Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen aus dem Gebiet entfernt und an hierfür vorgesehenen Sammelplätzen entsorgt werden.

Die Bergung des von den Suchtrupps lokalisierten Fallwilds wurde dann im Anschluss von extra geschulten Teams unter strenger Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Tragen von Schutzkleidung, Verwendung von Kadaversäcken und Bergeschlitten) durchgeführt. Dadurch sollte eine weitere Kontamination der Umgebung beim Abtransport verhindert werden. Zudem wurden im Rahmen der Bergung Proben zur Untersuchung auf ASP entnommen.

Zaun soll ASP-Ausbreitung verhindern

Parallel zur Fallwildsuche wurde, wie auch im Seuchenfall vorgesehen, damit begonnen, das Gebiet um den Fundort des infizierten Wildschweines durch die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten einzuzäunen. „So soll im Falle eines frischen Eintrags des ASP -Virus nach Schleswig-Holstein ein Entweichen weiterer infizierter Wildschweine verhindert werden“, sagte Habeck. Die Landesforsten halten insgesamt rund 50 Kilometer Zaunmaterial für den ersten ASP-Fall im Land bereit, weiteres Zaunmaterial kann im Bedarfsfall kurzfristig geliefert werden.

Zudem wurden im Verlauf der Übung die in dem betroffenen Gebiet ansässige Anzahl an schweinehaltenden Betrieben sowie die aktuellen Bestandszahlen bestimmt. Dadurch kann der voraussichtliche Umfang an anfallenden Proben, die gemäß der im Seuchenausbruch geltenden gesetzlichen Vorgaben untersucht werden müssen, bestimmt und dem Landeslabor mitgeteilt werden. Auch die Probenannahme durch das LSH sowie die Durchführung der diagnostischen Tests auf ASP unterliegt im Seuchenfall strengen Biosicherheitsmaßnahmen. Diese Abläufe wurden durch das Landeslabor im Rahmen der Übung erprobt.

Begleitet wurde die Übung von Gästen aus Veterinärbehörden, Verbänden sowie vom dänischen Veterinärdienst. „Die Übung hat wichtige Erkenntnisse bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erbracht. Diese müssen nun ausgewertet und in die Planung der erforderlichen weiteren Maßnahmen einbezogen werden“, so Habeck.

Video zur Probenuntersuchung im Landeslabor Schleswig-Holstein:

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist weiterhin auf dem Vormarsch. Seit Mai 2018 zählt auch Ungarn zu den betroffenen Mitgliedstaaten. Auch in Schleswig-Holstein bereiten sich die betroffenen Behörden vor, um im Fall einer Einschleppung dieser für den Menschen nicht gefährlichen Tierseuche, schnell reagieren zu können.

Bei einem Nachweis der ASP bei Wildschweinen wird ein „Gefährdetes Gebiet“ mit umgebender Pufferzone um den Fundort eingerichtet. In diesen Restriktionszonen gelten Beschränkungen wie Verbringungsverbote von Schweinen und Wildschweinen, Schweine- und Wildschweinfleisch und von Erzeugnissen daraus. Außerdem bereitet das Land eine Allgemeinverfügung vor, mit der strenge Biosicherheitsmaßnahmen auch für Hobby- bzw. Kleinsthaltungen von Schweinen auch außerhalb der Restriktionszonen angeordnet werden können. So müssten unter anderem im Seuchenfall auch solche Haltungen eingezäunt und das Futter so gelagert werden, dass es vor Wildschweinen sicher geschützt ist. Auch Vorschriften für Schutzkleidung und Reinigung und Desinfektion sind für den Seuchenfall geplant.

Beim ersten Ausbruch der ASP in einem Hausschweinebestand ist es zudem erforderlich, den betroffenen Schweinebestand schnell und tierschutzgerecht zu töten, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Hierfür hat die Dienste GmbH beim Bauernverband einen Vorsorgevertrag mit einem Dienstleister unter finanzieller Beteiligung von Land, Tierseuchenfonds und Landkreistag sowie Städteverband abgeschlossen, um diese Aufgaben im Ausbruchsfall effektiv und tierschutzgerecht zu bewältigen.

Zudem steht für den Krisenfall ein funktionierendes Meldesystem für tote Wildschweine (Tierfund-App) des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Verfügung. Die Einrichtung von Wildsammelstellen und Annahmestellen für Fallwild ist landesweit in der Vorbereitung.

In Schleswig-Holstein sind mehr als 2.000 Schweinehaltungen mit rund 1,5 Millionen Schweinen gemeldet. 47 Betriebe verfügen über eine Genehmigung für eine Freilandhaltung. Landesweit beträgt die Anzahl der Hobby- und Kleinsthaltungen rund 600. Alle Schweinehalter sind verpflichtet, ihre Tiere beim zuständigen Veterinäramt und Tierseuchenfonds zu melden.

Medien-Information vom 27. Juni 2018 zum Herunterladen  (PDF, 181KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melund.schleswig-holstein.de

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