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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Geflügelpest: Stallpflicht wird nördlich des Kanals gelockert – Minister Habeck: "Damit schaffen wir erste Erleichterungen für Geflügelhaltungen. Bestimmte Schutzvorkehrungen bleiben aber auch dort bestehen."

Letzte Aktualisierung: 24.03.2017

KIEL. Die wegen der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht wird im nördlichen Landesteil Schleswig-Holsteins gelockert. Auf Grundlage eines Erlasses des Landwirtschaftsministeriums darf von morgen (25. März 2017) an nördlich des Nord-Ostsee-Kanals ein Teil der Geflügelhalterinnen und –halter das Geflügel wieder ins Freie lassen, wenn sie bestimme Schutzvorkehrungen treffen. In besonderen Risikogebieten, Regionen mit hoher Geflügeldichte und bestehenden Restriktionszonen bleibt die Stallpflicht aber auch nördlich des Kanals bestehen. Die genauen Flächen werden von den Kreisen anhand der konkreten regionalen Gegebenheiten bestimmt. Südlich des Nord-Ostsee-Kanals bleibt die Aufstallungspflicht dagegen komplett aufrechterhalten, weil dort der Infektionsdruck nachweislich weiterhin hoch ist.

"Wir haben die Lage intensiv beobachtet und die Risiken immer neu abgewogen. Nördlich des Kanals wurde, bis auf zwei Fälle in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) die Geflügelpest über einen Zeitraum von 5 Wochen nicht mehr nachgewiesen." sagte Minister Robert Habeck. Zudem sinke das Risiko insgesamt, weil der Wildvogelzug, bezogen auf die für die Geflügelpest relevanten Artengruppen, abklinge und die Wetterlage - höhere Temperaturen und intensivere UV-Einstrahlung - stabil sei. "Vor diesem Hintergrund ist es angemessen, die Stallpflicht nun in einem ersten Schritt zu lockern, auch wenn ein Restrisiko bestehen bleibt. Das wird für einen Teil der Geflügelhalterinnen und –halter schon mal eine Entlastung sein. Die weiteren Schritte müssen wie bisher von der Entwicklung der konkreten Lage abhängig gemacht werden", sagte Habeck.

Einen entsprechenden Erlass hat das MELUR den Kreisen zukommen lassen. Demnach muss nördlich des Kanals Hausgeflügel weiterhin aufgestallt werden in:

  • Risikogebieten entlang der Küsten an Ost- und Nordsee (drei Kilometer) sowie an Binnengewässern und Flüssen mit besonderer ornithologischer Bedeutung sowie Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätze für über März hinaus bleibende Arten (z.B. Gänse)
  • in gemäß Geflügelpest-Verordnung eingerichteten Restriktionszonen
  • in Regionen mit hoher Geflügeldichte (>500 Tiere/km2)
  • Darüber hinaus führen die Kreise eine lokale Risikobewertung durch. Auf dieser Grundlage können sie dann auch eine Aufstallung in weiteren Gebieten anordnen.
  • Parallel wird das intensive Wildvogel-Monitoring auf Geflügelpest fortgeführt.

"Über die genauen Kulissen entschieden die Kreise in eigener Verantwortung, weil sie die Regionen am besten kennen", sagte Habeck. Auf Basis des Erlasses und nach lokaler eigener Risikobewertung haben die Kreise als zuständige Behörden die Gebietskulisse festgelegt und sie heute (24. März 2017) in ihren Amtsblättern bekanntgemacht. Von morgen an gilt in den jeweiligen Kreisen Folgendes:

  • Die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland lockern die Stallpflicht nach den oben genannten Kriterien. Der Kreis Dithmarschen sowie die Stadt Kiel werden aufgrund aktueller Nachweise bei Wildvögeln, der hohen Geflügeldichte und bzw. oder der zahlreichen Risikogebiete weiterhin komplett aufstallen. Auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat mitgeteilt, dass die Stallpflicht derzeit aufrechterhalten wird.

Für die Geflügelhaltungen, die ihre Tiere nicht mehr aufstallen müssen, gelten dennoch weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Die Tiere dürfen ausschließlich im Stall oder unter einem Dach gefüttert werden, damit Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen haben. Futterreste sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Ein Tränken erfolgt ebenfalls geschützt vor Wildvögeln. Das Tränkwasser hat Trinkwasserqualität und wird entsprechend der Geflügelpest-Verordnung keinem natürlichen Oberflächenwasser entnommen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, werden gemäß Geflügelpest-Verordnung für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt. Zudem müssen sie dafür Sorge tragen, dass das Geflügel keinen Zugang zu natürlichen oder künstlichen Wasserstellen hat, welche auch für Wildvögel zugänglich sind Dies kann beispielsweise durch einfach aufzustellende Maschendrahtzäune um entsprechende Wasserstellen erfolgen.

"Es kann noch keine landesweite Entwarnung geben. Deshalb ist es wichtig, dass dort, wo die Stallpflicht weiter gilt, sich alle daran halten. Es ist ohne Frage eine Belastung, aber nach wie vor gilt es, die Tiere vor einer Infektion mit der Seuche zu schützen." Er betonte zudem: "Schleswig-Holstein ist bislang alles in allem gut durch das Tierseuchengeschehen durchgekommen. Das haben wir auch der Expertise, Kompetenz und dem Engagement der Kreistierärzte zu verdanken, die die seit Monaten einen großartigen Job leisten."

Nachweise von Geflügelpest

In Schleswig-Holstein grassieren parallel zwei Subtypen des Geflügelpesterregers: HPAIV H5N8 und H5N5. Besonders betroffen ist die südliche Hälfe. Dort wurden seit Anfang März 17 Fälle von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation nachgewiesen, jüngst im Kreis Segeberg bei einem Bussard aus Rohlstorf das Virus HPAIV H5N5 und einem Höckerschwan aus Daldorf HPAIV H5N8. Die Nachweise verteilen sich weit über den Landesteil.

Nördlich des Nord-Ostsee-Kanals dagegen wurden im März nur 2 Nachweise erzielt: Hier war jeweils ein Bussard aus dem Kreis Dithmarschen mit HPAIV H5N8 infiziert. Die jüngste amtliche Feststellung erfolgte am Montag (20.03.2017).

Hinweis

Die konkreten Gebietskulissen in Kreisen mit gelockerter Stallpflicht sind zu finden unter:

Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Geflügelpest/
Schleswig-Flensburg: https://www.schleswig-flensburg.de/index.php?ModID=255&FID=2120.12153.1&object=tx%2C2120.1

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.

Die Risikoeinschätzung des FLI und die Karte mit der Verbreitung der Geflügelpest finden Sie unter diesen Links:

www.fli.de/fileadmin/FLI/Images/Tierseuchengeschehen/H5N8/2017/Map_D_AI_HPAI_2017-02-08_13-15.jpg

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/


Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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