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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Neue Geflügelpest-Nachweise in Schleswig-Holstein – Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen müssen weiterhin eingehalten werden

Letzte Aktualisierung: 03.01.2017

KIEL. Das Geflügelpest-Virus ist weiterhin in Schleswig-Holstein aktiv, wie neue Nachweise bei Wildvögeln zeigen. So wurde die Geflügelpest heute (03.01.2017) in den Kreisen Nordfriesland und Segeberg amtlich festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, wies das hochpathogene Virus bei Wildvögeln in der Nähe des Holmer Siels im Kreis Nordfriesland, und einem Uhu aus Leezen, Segeberg, nach. Um die Fundorte werden gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen (Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete) eingerichtet. Hier gelten besondere Bedingungen für Geflügel.

Bundesweit sind 15 Bundesländer von der Geflügelpest betroffen. Aktuell brach die Tierseuche in größeren Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen aus. Die Tiere mussten alle der Geflügelpestverordnung entsprechend getötet werden. Auch in anderen Ländern Europas grassiert der Erreger – in Polen, Ungarn, Frankreich und den Niederlanden ist er in zahlreichen Hausgeflügelhaltungen ausgebrochen. Erstmals erfolgte auch ein Nachweis in der Slowakei.

Die strengen Sicherheitsmaßnahmen in Schleswig-Holstein müssen daher weiterhin aufrechterhalten werden, um die Tiere vor dem hochaggressiven Erreger zu schützen. Entsprechend gelten die Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen im gesamten Land unverändert und müssen penibel umgesetzt werden. Auch gilt die Empfehlung der obersten Jagdbehörde, auf Jagd von Wasserwild zu verzichten.

Entsprechend der Dynamik des Geflügelpestgeschehens werden die Restriktionszonen – also Sperrbezirke im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort eines infizierten Wildvogels und Beobachtungsgebiete im weiteren Umkreis von mindestens sieben Kilometern – von den Kreisveterinärbehörden angepasst. Die Kreise überprüfen regelmäßig, ob in ihren Gebieten noch verendete Wildvögel mit H5N8 oder anderen Subtypen gefunden werden. Erst, wenn es über längere Zeiträume keine Nachweise mehr gab, können bestimmte Maßregeln gemäß Geflügelpest-VO gelockert werden.

Hintergrund

Der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 war am 8. November 2016 erstmals in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Der Erreger ist hochaggressiv, das FLI geht von einer Pandemie aus, da er inzwischen weltweit aktiv ist.

Das vom Land eingerichtete Bürgertelefon ist nicht mehr besetzt. Informationen zu den Maßnahmen vor Ort sind bei den zuständigen Kreisveterinärämtern zu erhalten.

Themenseite zur Geflügelpest

Umfangreiche weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite zur Geflügelpest.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Sönke Wendland / Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de
Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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