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Thema : Klimaschutz Förderprogramm

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger


Die Landesregierung hat sich aufgrund der Haushaltslage dazu entschieden, das gestoppte Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ nicht fortzuführen.
Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes 2024, bearbeitet und beschieden.
Neue Bewilligungen können erst nach Festlegung des Haushaltes 2024, voraussichtlich im April dieses Jahres, erteilt werden. Wir bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich über das unten verlinkte Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.

Letzte Aktualisierung: 26.03.2024

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