Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten.
Letzte Aktualisierung: 29.08.2025
Die Pläne sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein ersetzen. Die Landesregierung hat bereits zwei Entwürfe für die neuen Regionalpläne vorgelegt. Zu diesen konnte die Öffentlichkeit Stellung nehmen. Derzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet, die im zweiten Beteiligungsverfahren eingegangen sind, das vom 8. Mai bis 8. August 2025 lief.
Die Regionalpläne werden von der Landesregierung als Rechtsverordnungen beschlossen. Die Entwürfe zur Neuaufstellung der Regionalpläne umfassen jeweils den Entwurf der Landesverordnung mit ihren Anlagen. Anlagen sind der Plantext des Regionalplans (Anlage 1), die Karte des Regionalplans (Anlage 2) und der Umweltbericht (Anlage 3).
Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume:
Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).
Im Online-Beteiligungsportal BOB-SH können die Entwürfe für die neuen Regionalpläne sowie alle dazugehörenden Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Wählen Sie dort bitte unter "Verfahrensschritt auswählen" den Menüpunkt "Alle" aus, um das erste und zweite Beteiligungsverfahren mit den dazugehörenden Unterlagen auswählen zu können.
Bei den Unterlagen zum ersten Beteiligungsverfahren finden Sie auch die Synopsen mit den eingegangenen Stellungnahmen und den dazu erfolgten Abwägungen der Landesplanungsbehörde.
Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.
Die Themen Solarfreiflächenanlagen, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen und großflächiger Einzelhandel sind allerdings nicht Gegenstand der Neuaufstellungen. Sie sind im Landesentwicklungsplan geregelt. Das Thema Windenergie an Land ist ausgegliedert und läuft als eigenes Verfahren.
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