Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten.
Letzte Aktualisierung: 14.04.2026
Die Pläne sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein ersetzen. Die Landesregierung hat am 14. April 2026 den dritten Entwürfen für die neuen Regionalpläne zugestimmt. Vom 29. April 2026 bis einschließlich 29. Juni 2026 erfolgt zu diesen ein öffentliches Beteiligungsverfahren, in dem zu den Änderungen gegenüber den zweiten Planentwürfen Stellung genommen werden kann.
Die Regionalpläne werden von der Landesregierung als Rechtsverordnungen beschlossen. Die Entwürfe zur Neuaufstellung der Regionalpläne umfassen jeweils den Entwurf der Landesverordnung mit ihren Anlagen. Anlagen sind der Plantext des Regionalplans (Anlage 1), die Karte des Regionalplans (Anlage 2) und der Umweltbericht (Anlage 3).
Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume:
Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).
Im Online-Beteiligungsportal BOB-SH können die dritten Entwürfe für die neuen Regionalpläne sowie alle dazugehörenden Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Ab dem 29. April 2026 können dann auch Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
In den Plantexten sind die Änderungen gegenüber den zweiten Planentwürfen kenntlich gemacht. Zu den Änderungen in den Karten gibt es für jeden Planungsraum eine Übersichtskarte sowie eine tabellarische Übersicht. Diese erläuternden Unterlagen sowie die Synopsen mit den Stellungnahmen aus dem zweiten Beteiligungsverfahren und den Abwägungen der Landesplanung finden Sie ebenfalls bei den Unterlagen zu den dritten Beteiligungsverfahren.
Bei BOB-SH stehen darüber hinaus auch noch die Unterlagen aus dem ersten und dem zweiten Beteiligungsverfahren zur Verfügung. Um diese einsehen zu können, wählen Sie unter "Verfahrensschritt auswählen" bitte den Menüpunkt "Alle" aus, damit Ihnen diese Verfahren angezeigt werden.
Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.
Die Themen Solarfreiflächenanlagen, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen und großflächiger Einzelhandel sind allerdings nicht Gegenstand der Neuaufstellungen. Sie sind im Landesentwicklungsplan geregelt. Das Thema Windenergie an Land ist ausgegliedert und läuft als eigenes Verfahren.
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