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Thema : Landesentwicklungsplan

Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan ist Grundlage für die räumliche Entwicklung Schleswig-Holsteins in den nächsten Jahren.

Letzte Aktualisierung: 25.02.2025

Mit den Festlegungen im Plan, den so genannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, sollen die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der Land- und Meeresflächen aufeinander abgestimmt und Konflikte vermieden werden, wie sie zum Beispiel zwischen dem Erhalt von Natur und Landschaft und Flächennutzungen für Wohnungen, Gewerbegebiete, den Abbau von Rohstoffen oder den Bau von Infrastruktur entstehen können. Es wird eine nachhaltige räumliche Entwicklung im Land angestrebt, die ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichberechtigt berücksichtigt.

Geltender Plan

Geltender Plan ist der "Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021" (LEP 2021). Er wurde mit Zustimmung des Landtags von der Landesregierung als Rechtsverordnung beschlossen (Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021)). Anlagen der Landesverordnung sind der Plantext des Landesentwicklungsplans einschließlich Begründung (Teile A und B), die Hauptkarte (Teil C) sowie der Umweltbericht (Teil D) mit der zusammenfassenden Erklärung.

Teilfortschreibungen

Teilfortschreibung Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen

Durch eine Teilfortschreibung zum Thema wohnbaulicher Entwicklungsrahmen wurde der "Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021" im Februar 2025 geringfügig geändert. Die Änderung betraf im Plantext den Absatz 3 im Kapitel 3.6.1, in dem der wohnbauliche Entwicklungsrahmen geregelt ist. Dieser gilt für alle Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind.

Wohneinheiten, die in Mehrfamilienhäusern und Wohnheimen sowie durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, wie zum Beispiel einen Dachausbau entstehen, werden aufgrund der Änderung jetzt nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet. Dies gilt auch für andere, kleine Wohnungen in flächensparender Bauweise mit einer Richtgröße von 50 Quadratmetern Wohnfläche.

Durch die Änderung können außerhalb der Schwerpunkte für den Wohnungsbau jetzt zum Beispiel mehr flächensparende Geschosswohnungen gebaut werden.

Die Änderung erfolgte durch die "Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021" vom 5. Februar 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/28). Die Verordnung ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.

Zum GVOBl im Verkündungsportal

Zum Entwurf der Landesverordnung gab es vom 25. Juni bis 27. August 2024 ein öffentliches Beteiligungsverfahren. Es wurde über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SH durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungen der Landesplanungsbehörde sind auf BOB-SH in einer Synopse zusammengestellt.

BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de)

Geplante Änderungen

Die Landesregierung beabsichtigt, in dieser Wahlperiode den Landesentwicklungsplan (LEP 2021) durch weitere Teilfortschreibungen zu ändern.

Teilfortschreibung Windenergie an Land

Dem Entwurf für eine Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land hat die Landesregierung am 11. Juni 2024 zugestimmt. Mit der Teilfortschreibung soll das Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 geändert werden.

Mehr Informationen zur Teilfortschreibung

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanung

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

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