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Thema : Flurbereinigung

Flurbereinigung


Die Flurbereinigung spielt eine wichtige Rolle in der Gestaltung des ländlichen Raums, vor allem, um konkurrierende Ansprüche aufzulösen.

Letzte Aktualisierung: 14.08.2023

auf einer naturnahen Wiese stehen einige Rinder.
Im vergangenen Jahrhundert hielten Möllner Familien im Pirschbachtal noch Tiere und versorgten sich daraus.

Die Flurbereinigung ordnet den Boden nach dem Flurbereinigungsgesetz und spielt eine wichtige Rolle in der Gestaltung des ländlichen Raumes. Während sie in den 1960-er und 70-er Jahren hauptsächlich dazu diente, die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern, wird die Flurbereinigung heute immer mehr dazu angewendet, die vielfältigen, oft auch konkurrierende Ansprüche an die Landnutzung aufzulösen. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Landschaftspflege und im Naturschutz.

Die Flurbereinigung hat aber nicht nur den Naturschutz zum Ziel. Ein Verfahren kann auch durch agrarstrukturelle oder wasserwirtschaftliche Erfordernisse sowie größere Infrastrukturvorhaben ausgelöst werden. Weiterhin können Aspekte des Umweltschutzes, der Naherholung und des Tourismus sowie der Dorfentwicklung eine Rolle spielen. In allen Verfahren sind dabei die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer zu berücksichtigen.

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Weitere Informationen finden Sie in diesen beiden Flyern des LLnL.

"Flurbereinigung. Wir stellen uns vor"

"Flurbereinigung. Unsere Maßnahmen"

Beispiele für das gelungene Zusammenwirken von Naturschutz und Flurbereinigung sind die Renaturierung des Offenbütteler Moores im Kreis Dithmarschen, die Entwicklung des Pirschbachtals bei Mölln zu einem artenreichen Naturraum sowie die Erhaltung und Förderung selten gewordener Arten- und Lebensgemeinschaften im Gebiet der Oberen Treenelandschaft im Kreis Schleswig-Flensburg.

Das Verfahren Danewerk dient der Einrichtung und Sicherung von Pufferzonen beidseitig entlang des Welterbes der UNESCO über eine Länge von rund 16 Kilometern. Das Wegenetz der beteiligten fünf Gemeinden kann erneuert und die ökologisch wertvollen und sensiblen Trockenrasenlebensräume unter Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange gesichert werden.

Beispielverfahren

Wildes Moor, Kreis Rendsburg-Eckernförde


Das Wilde Moor erstreckt sich über Teile der Gemeinden Osterrönfeld und Jevenstedt und bildet zusammen mit dem Stadtmoor (Stadt Rendsburg) einen prägenden Teil im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Ausgangslage

Etwa 1.148 ha beträgt die aktuelle Fläche des Verfahrensgebiets der Flurbereinigung, welches sich aus verfahrenstechnischer Sicht in zwei Bereich gliedern lässt. So befindet sich im Zentrum des Moores ein sehr kleinteiliger Kernbereich, da nahezu alle Haushalte der Rendsburger Altstadt und der Gemeinde Jevenstedt ein „Moorstück“ hatten. Dieser Kernbereich wird durch einen Außenbereich mit größeren Flächen umschlossen, welche teilweise landwirtschaftlich genutzt werden können. Das Wilde Moor ist ein degeneriertes Hochmoor, in dem intensiv Torf abgebaut wurde. Durch die Entwässerung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist die Wasserhaltung im Moor stark eingeschränkt.
Insgesamt sind allein im ca. 600 ha großen „Wilden Moor“ rund 400 Privateigentümer vertreten.

Schmaler Wassergraben in grasgewachsener Landschaft. Kleine Laubbäume stehen am Rand des Grabens.
Wassergraben im Wilden Moor.

Ziele der Flurbereinigung

Ziel des gesamten Verfahrens ist es, zusammenhängende Flächenkomplexe zu schaffen, in denen die vorhandenen Moorbereiche des Wilden Moores und des Stadtmoores weiterentwickelt und besser geschützt werden können.

Grundvoraussetzung für alle Maßnahmen ist immer ein ausreichender Bestand an Tauschflächen. In diesem Verfahren konnten kurz nach Einleitung ca. 55 ha von einem Betrieb erworben werden, der im Bereich zwischen dem Wilden Moor und dem Stadtmoor liegt. Dieser Flächenpool sorgt maßgeblich für den Erfolg dieses Verfahrens. Ohne Tauschflächen wären nur direkten Ankäufe möglich.

Bereits 1988 wurde das Verfahren mit einer kleinen Fläche von ca. 125 ha im zentralen Bereich des Wilden Moores mit dem Ziel eingeleitet, die dort noch vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen aus der intensiven Nutzung zu nehmen, um dann größere Renaturierungsmaßnahmen durch Zusammenlegung von Eigentumsflächen einleiten zu können. 1991 wurde das Verfahrensgebiet auf die aktuelle Fläche von ca. 1.184 ha vergrößert. Dabei wurden folgende Verfahrensziele festgelegt:

  • Umsetzung eines differenzierten Stufenkonzepts zum Schutz und zur Entwicklung vorhandenen Moorlebensräume
  • Schaffung einer großflächigen, strukturierten Extensivlandschaft
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
  • Maßnahmen der Dorferneuerung
  • Wegebaumaßnahmen

Schwerpunkt ist der Erhalt und die Verbesserung des Hochmoores „Wildes Moor“. Dazu sollen nach einem fachlichen Entwicklungskonzept Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig eine Verbesserung der Agrarstruktur für und mit den ansässigen Landwirten angestrebt. Ziel ist es, dass im Moor liegende, intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen extensiviert werden können und die Landwirte Tauschflächen im umliegenden Bereich erhalten. Weiterhin soll eine Flächenbereitstellung für den Uferrandstreifen an der Wehrau erfolgen.

Dabei muss für jede/n TeilnehmerIn, egal ob LandwirtIn oder VerpächterIn, eine individuelle Lösung erarbeitet und gefunden werden. Häufig ergeben sich in Gesprächen mit den betroffenen Eigentümern noch andere Aspekte, die ebenfalls in Rahmen der Flurbereinigung weiterverfolgt werden können.

Vernässte Fläche eines Moores von Gräsern umschlossen.
Vernässte Flächen im Wilden Moor bei Rendsburg.

Maßnahmen der Flurbereinigung

Sicherung der bereits nach § 30 BNatSchG geschützten Flächen im Kernbereich der Moore

Als Aufgaben für das Flurbereinigungsverfahren stellten sich im Laufe der Zeit Schwerpunktbereiche heraus. Dafür bietet das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Möglichkeit des Grunderwerbs ohne Notar über das Verfahren. Auf diesem Wege wurden im Teilbereich des Wilden Moores ca. 110 ha von rd. 90 Privateigentümern für die Moorrenaturierung gesichert.

Eine weitere Möglichkeit ist die Schließung von Nutzungsverträgen, in denen das Eigentum bei den PrivateigentümerInnen bleibt, sie für die Zustimmung zu Naturschutzmaßnahmen jedoch eine Entschädigung erhalten. Einige EigentümerInnen haben auf Nachfrage auch ihre schriftliche Zustimmung zu Naturschutzmaßnahmen ohne Entschädigung gegeben.

Schaffung der Pufferzone mit extensiver Bewirtschaftung zwischen dem Stadtmoor und dem Wilden Moor

Am Anfang des Verfahrens konnte ein Betrieb mit ca. 55 ha Fläche von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung gekauft werden. Es handelte sich hauptsächlich um Flächen im sensiblen Grünlandbereich, sowie um einige Ackerflächen. Mit Hilfe dieser Flächen konnten viele Tauschvereinbarungen mit aktiven LandwirtInnen umgesetzt werden, um die noch gut zu nutzenden landwirtschaftliche Flächen gegen extensiv zu …

Wildes Moor, Kreis Rendsburg-Eckernförde

Danewerk, Kreis Schleswig-Flensburg

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Danewerk

Ausgangslage

Haithabu und Danewerk sind herausragende Zeugnisse der Wikingerzeit (8. bis 11. Jh. nach Christus) und seit 2018 Welterbe der UNESCO. Der Handelsplatz Haithabu und die Wallanlagen des Danewerks sicherten an der schmalsten Stelle zwischen Ost- und Nordsee, der Schleswiger Landenge, das Grenzland zwischen Skandinavien und dem europäischen Festland. Das Danewerk wurde über Jahrhunderte von dänischen Königen immer wieder ausgebaut.

Das Danewerk erstreckt sich auf einer Länge von circa 16 Kilometern (Luftlinie) zwischen Haithabu am Haddebyer Noor und Hollingstedt an der Treene. Laut der offiziellen Welterbeliste gehören 227 Hektar als Grundflächen zum Weltkulturerbe und 2.670 Hektar als Pufferzone.

Große Teile des Danewerks und ganz Haithabu sind seit 1950 Naturschutzgebiet. Später (1989) wurde der Umgebungsbereich, das Landschaftsschutzgebiet Haithabu-Danewerk in einer Gesamtgröße von 1808 Hektar ausgewiesen

Die hier vorkommenden Arten und Lebensräume sind selten gewordene und daher wertvolle Überreste einer ursprünglichen Naturlandschaft. Am Danewerk und in Haithabu sind Naturschutz und Denkmalschutz durch gemeinsame Schutz- und Erhaltungsziele eng miteinander verbunden.

Weg am Wall des Danewerks
Weg am Wall

Maßnahmen

Ziel ist die Schaffung, der Erhalt und der Verbund ökologisch wertvoller sowie großflächiger Lebensräume entlang des Danewerkes. Mit einer extensiven Bewirtschaftung wird es dann möglich, selten gewordene Arten und die charakteristischen nährstoffarmen Lebensräume wie zum Beispiel Borstgrasrasen, Magerrasen, Heiden, Mittel- und Eichenkrattwälder zu erhalten und Ackerland und intensiv bewirtschaftetes artenarmes Intensivgrünland in artenreiches Grünland umzuwandeln.

Die Einrichtung und Sicherung von Pufferzonen sowie Veränderungen im landwirtschaftlichen Wegenetz dienen gleichzeitig der Grundsicherung der Flächen auf und am Danewerk und damit dem Denkmalschutz wie auch dem Naturschutz.

Maßnahmen der Flurbereinigung

Vorgespräche haben den Bedarf eines Flurbereinigungsverfahrens aufgezeigt. Die vordringliche Aufgabe der Flurbereinigung besteht darin, Flächen zu kaufen und zu tauschen, um Pufferzonen zur Minimierung der Schadstoffeinträge und Flächen zur Maßnahmenumsetzung zu schaffen. Die angedeutete Bereitschaft der Landwirte zum Flächentausch und die Einigung auf klare, dauerhafte Grenzen bietet gute Voraussetzungen zur Entflechtung der Landnutzungskonflikte und der möglichen Umsetzung der natur- und denkmalschutzfachlichen Entwicklungsziele unter Berücksichtigung der Agrarstruktur insgesamt und der einzelbetrieblichen Interessen. Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu kann auch der Wegebau leisten.

Das Flurbereinigungsverfahren wird die naturschutzfachliche, die denkmalpflegerische, die touristische und die agrarstrukturelle Entwicklung der Region in enger Zusammenarbeit mit dem Archäologischen Landesamt, dem Kreis Schleswig-Flensburg, dem Verein Danewerk/ Haithabu e.V., der Aktiv-Regionen Schlei/ Ostsee und den landwirtschaftlichen Betrieben unterstützen.

Gebietskarte zur Vereinfachten Flurbereinigung

Obere Treenelandschaft, Kreis Schleswig-Flensburg

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Obere Treenelandschaft

auf einer Hinweistafel im Vordergrund steht Treenetal, dahiner ist ein Bachlauf durch winterliche Wiesen zu sehen.
Die Feuchtwiesen im Treenetal bei Tarp sind teil einer abwechslungsreichen Region.

Ausgangslage

Auf halber Strecke zwischen Flensburg und Schleswig liegt im Kreis Schleswig–Flensburg die "Obere Treenelandschaft". Sie setzt sich aus Teilen der Gemeinden Sankelmark und Freienwill im Norden, Oeversee und Großsolt in der Mitte sowie Tarp und Sieverstedt im Süden zusammen und zählt zu den in Deutschland relativ gering verbreiteten, vor ca. 12.000 Jahren entstandenen Jungmoränen-Landschaften der Weichselvereisung. Die Gletschervorstöße und die beim Abtauen entstandenen Schmelzwasserrinnen haben ein abwechslungsreiches Relief aus mit Buchenmischwald bestandenen Hügeln, Flusstälern mit Trockenhängen und Dünen, Heiden und vermoorten Senken und Niederungen hinterlassen.

Maßnahmen des Naturschutzes

Im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) beschlossenen Naturschutzgroßprojektes "Obere Treenelandschaft" soll die durch die bisherige Nutzung entstandene Untergliederung aufgelöst und eine weitläufige Landschaft mit fließenden Übergängen zwischen den verschiedenen landschaftstypischen Biotoptypen entwickelt werden. Zur Erhaltung und Förderung selten gewordener Arten- und Lebensgemeinschaften werden großflächige halboffene Weidelandschaften geschaffen, naturnahe Wälder entwickelt und ein naturnaher Bodenwasserhaushalt wiederhergestellt.

Das Kerngebiet umfasst rund 2.000 ha, von denen ca. 40 Prozent in landwirtschaftlicher Nutzung sind. Der Träger des Naturschutzgroßprojektes ist der Naturschutzverein "Obere Treenelandschaft e.V.", in Zusammenarbeit mit der privaten "Kurt und Erika Schrobach Stiftung". Der Förderzeitraum des im Jahre 2000 begonnenen Projektes war zunächst auf zehn Jahre angelegt und wurde in 2010 um zwei weitere Jahre verlängert. Das Projekt umfasste ein Finanzvolumen von rund 8 Mio. Euro, welches zu 75 Prozent vom Bund, zu 15 Prozent vom Land Schleswig-Holstein und zu zehn Prozent von der Schrobach-Stiftung getragen wurde. Die Mittel wurden für Flächensicherung, Biotopmaßnahmen, biologische und hydrologische Untersuchungen sowie zur Finanzierung von zwei Projektmanagerinnen eingesetzt. Bei den Biotop gestaltenden Maßnahmen handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zum Waldumbau und zur Wiedervernässung, Entbuschung und Erstmahd, Initialmaßnahmen für die Gewässer- und Auenentwicklung und die Beseitigung von Wanderhindernissen in den Fließgewässern.

Maßnahmen der Flurbereinigung

Die Realisierung des Projektes war wesentlich vom Flächenerwerb bzw. -tausch abhängig, der wiederum nur durch eine umfassende Bodenordnung umgesetzt werden konnte. Daher wurde die Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes durch ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren mit einer weiter gefassten Gebietsabgrenzung begleitet, das speziell die Flächenbereitstellung übernommen hat. Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Obere Treenelandschaft wurde am 17. Mai 2001 mit einer Verfahrensfläche von rund 10.300 ha angeordnet. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft repräsentiert die betroffenen Gemeinden im Verfahrensgebiet. Es wurden rd. 600 ha über das Flurbereinigungsverfahren angekauft bzw. langfristig gepachtet und im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes für den Naturschutz zur Verfügung gestellt.

In einem zweiten Schritt konnten dann die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Pflege der Naturschutzflächen erfolgt durch örtlich ansässige Landwirte. Eine Vielzahl von kleineren und größeren Flächen in der Oberen Treenelandschaft wie Heiden, Trockenrasen, Moore und renaturierte Kiesgruben werden ganzjährig von einer Wanderschafherde gepflegt. Sie sorgen dafür, dass die Heideflächen nicht von jungen Birken überwuchert werden oder der Hang in der Kiesgrube Frörupsand offen bleibt. Die Herde setzt sich aus über 200 weißen gehörnten Heidschnucken (eine alte und bedrohte Haustierrasse), Ziegen und einem Esel zusammen. Gleichzeitig findet durch die Bewirtschafter eine Direktvermarktung der auf den Flächen erzeugten Produkte statt.

Zusammenarbeit Flurbereinigung / Naturschutz und Ergebnisse

Im Zusammenhang mit dem Naturschutzgroßprojekt gab es besonders bei den aktiven Landwirten in der Region Bedenken bezüglich der Flächenkonkurrenz, da der Bodenmarktes zum Zeitpunkt der Projektumsetzung schon sehr angespannt war. Der Flächenankauf für den Naturschutz ist über das Flurbereinigungsverfahren als neutrale Stelle unter Berücksichtigung agrarstruktureller Erfordernisse erfolgt, es wurden ausschließlich die marktüblichen Preise gezahlt. Die Verbindung von Naturschutzgroßprojekt und Flurbereinigung hat den Vorteil, dass die Belange aller Nutzer bestmöglich berücksichtigt werden können.

Positiv haben viele Landwirte geäußert, dass das Prinzip der Freiwilligkeit im Rahmen des Flächenerwerbs im Vordergrund stand. Die Landwirte der Region fühlten sich eingebunden und durch die Verbindung von Naturschutzgroßprojekt …

Obere Treenelandschaft, Kreis Schleswig-Flensburg

Offenbütteler Moor, Kreis Dithmarschen

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Offenbütteler Moor

Vier Bagger stehen sich bei der Arbeit im Moor gegenüber.
Im Offenbütteler Moor wird die Verwallung aufgesetzt.

Ausgangslage

Die Gemeinden Offenbüttel und Osterrade liegen im Osten des Kreises Dithmarschen, ca. 20 km von der Kreisstadt Heide entfernt. An der südlichen Grenze der Gemeinde Offenbüttel verläuft der Nord-Ostsee-Kanal. Naturräumlich sind die Gemeinden der "Heide-Itzehoer-Geest" und der "Eider-Treene-Niederung" zuzuordnen. In den Gemeinden Offenbüttel und Osterrade befindet sich mit dem Offenbütteler Moor ein ca. 350 ha großer, bis vor wenigen Jahren überwiegend landwirtschaftlich genutzter Hoch- und Niedermoorkomplex, der im Zuge des Moorschutzprogramms des Landes Schleswig-Holstein vernässt und renaturiert werden sollte.

Maßnahmen des Naturschutzes

Für den Naturschutz spielen Hoch- und Niedermoore seit langem eine wichtige Rolle. Sie sind Lebensraum einer Vielzahl seltener und gefährdeter Arten. Außerdem dienen Moore in großem Umfang als Kohlenstoffspeicher und damit in besonderem Maße auch dem Klimaschutz. Die mit einer vermehrten landwirtschaftlichen Nutzung der Moore verbundene Entwässerung hat neben einem Verlust an Biodiversität auch zu einer bodenchemischen Veränderung geführt. Dadurch wird der über lange Zeiträume im Torf gespeicherte Kohlenstoff zunehmend mineralisiert und als CO2 freigesetzt.

Entsprechende Veränderungen sind auch im Offenbütteler Moor zu verzeichnen. Das Moor wurde entwässert, durch Wege, Gräben und Gehölzpflanzungen parzelliert und als landwirtschaftliche Nutzfläche kultiviert. Über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten wurde das Moorgebiet als Grünland genutzt. Hochmoortypische Vegetation ist nur noch kleinflächig in größeren Torfstichen vorhanden. Mit der Renaturierung des Offenbütteler Moores soll sowohl der ökologische Zustand des Moores verbessert als auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein konnte bereits in den letzten Jahren den größten Teil der für die Moorrenaturierung erforderlichen Flächen erwerben. Um die geplanten Wiedervernässungsmaßnahmen durchführen zu können, mussten zunächst die Stiftungsflächen ergänzt und arrondiert werden.

Ziel der Maßnahmen war es, die Wasserstände im Gebiet großflächig oberflächennah anzuheben. Die jährlichen Wasserstandsschwankungen sollten möglichst gering sein. Langandauernde großflächige Überstauungen der Moorböden wurden nicht angestrebt. Die Maßnahmen bestanden überwiegend aus dem Anstauen der lang gesteckten Gräben und Torfstiche, der Unterbrechung der Drainagen und dem Aufsetzen von Wällen, um das Wasser länger gleichmäßig in der Fläche zu halten sowie der Umsiedlung moortypischer Arten als Initialpflanzung. Die Erlebbarkeit des renaturierten Geländes für Besucher wurde durch die Anlage von Wanderwegen und Aussichtspunkten sichergestellt.

Maßnahmen der Flurbereinigung

Begleitet und umgesetzt wird die Moorrenaturierung durch ein im Jahre 2010 eingeleitetes vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren mit einer Verfahrensfläche von rund 1.300 ha. Zunächst wurden die Flächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein unter Verhandlungsführung der Flurbereinigungsbehörde (Landesamt für Umwelt (LfU)) durch Grunderwerb und Flächentausch von 156 ha so weit arrondiert, dass mit der Wiedervernässung begonnen werden konnte. Die Maßnahmenplanung und -umsetzung erfolgte dann über den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz.

Im Flurbereinigungsverfahren wurden und werden, ausgelöst durch die Moorrenaturierung, auch Ideen und Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Agrarstruktur, der ländlichen Verkehrs-infrastruktur und zur gemeindlichen und touristischen Entwicklung erarbeitet und umgesetzt. Zur Umsetzung der Projektideen stehen innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens bzw. über die Aktiv-Region Dithmarschen Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes zur Verfügung. Die örtliche Bevölkerung und andere Planungsträger sind über den "Runden Tisch Offenbütteler Moor" bzw. über den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens an den Planungen beteiligt. Ziel ist es dabei, die verschiedenen Themen- und Aufgabenbereiche so miteinander zu verknüpfen, dass die Potenziale der Region optimal gefördert werden können.

Zusammenarbeit Flurbereinigung / Naturschutz und Ergebnisse

In 2013 sind in einem ersten Bauabschnitt rund 45 ha wiedervernässt worden. Der neu entstandene Lebensraum ist im ersten Jahr sehr gut als Rastplatz von zahlreichen Gänse- und Entenarten und Limikolen, wie zum Beispiel Kampfläufern, Bruchwasserläufern, Flußregenpfeifern, angenommen worden. Außerdem hat sich das erste Kranichpaar eingestellt. In 2014 folgte der 2. Bauabschnitt mit der Wiedervernässung von ca. 215 ha. Parallel wurden und werden aber auch außerhalb des Moorgebietes Wege und Brücken ausgebaut. Des Weiteren sollen Maßnahmen zur touristischen Entwicklung der bei-den …

Pirschbachtal, Kreis Herzogtum Lauenburg

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Pirschbachtal

auf einer naturnahen Wiese stehen einige Rinder.
Im vergangenen Jahrhundert hielten Möllner Familien im Pirschbachtal noch Tiere und versorgten sich daraus.

Ausgangslage

Das Pirschbachtal liegt im Gebiet der Stadt Mölln im Kreis Herzogtum Lauenburg und ist wesentlicher Bestandteil des Biotopverbundsystems. Der Pirschbach präsentiert sich als relativ naturnah verlaufendes Gewässer und mündet querbauwerksfrei in den Elbe-Lübeck-Kanal. Neben dem Kranich und Schwarzstorch hat sich auch noch der Fischotter in dem Gebiet angesiedelt. Die Tallandschaft umfasst ca. 120 ha. Das Gebiet liegt in einer Jungmoränenlandschaft und ist geprägt durch Fließgewässer, Quellen, Niedermoore und Laubwald. Eine Besonderheit im Tal war die Aufteilung der Eigentumsflächen in sehr kleine Parzellen. Sie waren im Besitz Möllner Familien, die diese Wiesenflächen noch bis Mitte des letzten Jahrhunderts zur Kleintierhaltung und zur Selbstversorgung nutzten.

Mit Aufgabe dieser Nutzung wurden die Flächen an Landwirte verpachtet. Die zunehmende Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und die Entwässerung führten zu einer Veränderung der ursprünglich vorhandenen kleinteiligen Struktur und der natürlichen Vielfalt an Lebensräumen. Auf Anregung der damaligen Naturschutzbeauftragten der Stadt Mölln übernahm das Land Schleswig-Holstein den Auftrag, das Pirschbachtal mit Hilfe eines Flurbereinigungsverfahrens als wertvollen Naturraum und offene Tallandschaft großflächig und dauerhaft zu sichern und zu entwickeln.

Ziele und Maßnahmen der Flurbereinigung und des Naturschutzes

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wurde 1995 eingeleitet und hat heute eine Gesamtgröße von 345 ha. Die Einleitung erfolgte mit den Zielsetzungen:

  • das Pirschbachtal als offenen Raum zu erhalten und dauerhaft zu sichern,
  • wechselfeuchte bis nasse Grünlandökosysteme mit hoher Artenvielfalt und vielfältige naturnahe Strukturen (Fließgewässer, ungenutzte Säume u.a.) zu entwickeln,
  • Naturerlebnismöglichkeiten zu entwickeln.

Die Flächen wurden größtenteils in öffentliches Eigentum überführt. Alternativ wurden langjährige extensive Nutzungsverträge mit den Eigentümern geschlossen.

Durch den Ankauf und die Arrondierung der Flächen ist es gelungen, eine großflächige halboffene Weidelandschaft (ca. 41 ha) einzurichten. Neben der Wiederherstellung eines naturnahen Bodenwasserhaushaltes in der Talniederung und der Gewässerrenaturierung des Pirschbaches konnten auch Maßnahmen des Naturerlebens und der Besucherlenkung umgesetzt werden.

Zusammenarbeit Flurbereinigung / Naturschutz und Ergebnisse

Vom Flickenteppich zu größeren Einheiten: Kartendarstellung der vielfältigen Eigentumsflächen vor der Flurbereinigung durch unterschiedliche Farben und Signaturen je Eigentümer.
Pirschbachtal: Eigentumsstruktur vor der Flurbereinigung

Das Flurbereinigungsverfahren "Pirschbachtal" konnte Wege zur Akzeptanzsteigerung und zur erfolgreichen Umsetzung von Naturschutzzielen aufzeigen. In diesem Projekt wurde aufgrund der vielen unterschiedlichen Flächeneigentümer und der bereits in der Vergangenheit tätig gewordenen Institutionen eine projektbegleitende Arbeitsgruppe zur fachlichen Begleitung eingerichtet. Diese Zusammenarbeit hat sich sehr bewährt. Die Einbindung der Landwirtschaft in spätere extensive Pflegenutzungen ist für die Akzeptanz wichtig und integriert die Projekte auch für die Zukunft in der Örtlichkeit.

Vom Flickenteppich zu größeren Einheiten: Kartendarstellung der auf wenige Eigentümer reduzierten und zu größeren Einheiten zusammengefassten Flächen nach der Flurbereinigung durch unterschiedliche Farben und Signaturen je Eigentümer.
Pirschbachtal: Eigentumsstruktur nach der Flurbereinigung

Die Stiftung Herzogtum Lauenburg sowie BUND, NABU und WWF haben sich zwischenzeitlich zu einer "Projektgesellschaft Pirschbach" zusammengeschlossen mit dem Ziel, nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens die nachhaltige naturschutzfachliche Pflege und Entwicklung der Tallandschaft weiter zu führen und zu gewährleisten. Die im Verfahren erworbenen Flächen werden über den Flurbereinigungsplan eigentumsrechtlich auf diese Naturschutzorganisationen übertragen. Diese Form der Trägerschaft ist ebenso wie die Beteiligungen aller Akteure vor Ort ein besonderes Erfolgsmodell des Flurbereinigungsverfahrens Pirschbachtal. Im Talraum wurden erfolgreich höhere Wasserstände zurückgewonnen. Mit Hilfe des Flurbereinigungsverfahrens wurde der Pirschbach so zum ersten Gewässer in Schleswig-Holstein, das von der Quelle bis zur Mündung die Entwicklung zum guten ökologischen Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfuhr. Das Verfahren zeigt, dass die Flurbereinigung durch Neuordnung des Grundbesitzes die Grundlage schaffen kann, dass Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange im Einvernehmen mit den Beteiligten erfolgreich realisiert werden können.

Wer ist beteiligt?

Die Flurbereinigung führt in Schleswig-Holstein das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) durch. Die Flurbereinigungsbehörde ist neutral. Sie vermittelt und koordiniert, um für alle Beteiligten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Sie sorgt dafür, dass die Flächen für geplante Maßnahmen bereitgestellt werden, und optimiert und ordnet die betroffenen und umliegenden Flächen neu.

Die GrundeigentümerInnen im Flurbereinigungsgebiet bilden die Teilnehmergemeinschaft. Sie wählen einen Vorstand, der sie bei Planung, Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen vertritt. Der Vorstand entwickelt gemeinsam mit dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) das Maßnahmenkonzept. Gegebenenfalls wird hierzu ein „Runder Tisch“ mit Eigentümern, Behörden und Verbänden installiert. Die Eigentumsverhandlungen werden hingegen vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) in Einzelgesprächen mit den Teilnehmern geführt.

Verfahrensarten

Folgende Verfahren stehen nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur sowie zur Landentwicklung in Schleswig-Holstein zur Verfügung:

  • "klassisches" Flurbereinigungsverfahren nach § 1, 37 FlurbG
  • vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
  • beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG
  • freiwilliger Landtausch nach §103 FlurbG

Die Neueinleitung erfolgt dabei seit geraumer Zeit nahezu ausschließlich als vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG. Einige ältere "klassische" Verfahren befinden sich noch in der Abwicklung. Bei nur wenigen Tauschpartnern bietet sich der "Freiwillige Landtausch" an. Allerdings können in diesem sehr schlanken Verfahren über die Flurbereinigung keine Maßnahmen auf den Flächen umgesetzt werden.

Insgesamt werden in Schleswig-Holstein 48 Flurbereinigungsverfahren mit einer Verfahrensfläche von rd. 107.000 ha durchgeführt (Stand: 01.12.2018 ). Dazu kommen jährlich ca. 50-60 freiwillige Landtauschverfahren.

Laufende Flurbereinigungsverfahren

Die Flurbereinigung wird in Schleswig-Holstein im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) in den Regionaldezernaten Mitte und Südwest bearbeitet. Das Regionaldezernat Mitte befindet sich an den Standorten Flintbek, Flensburg und Lübeck und deckt alle Verfahren von Norden bis Süden im östlichen Teil Schleswig-Holsteins ab. Vom Standort Itzehoe aus betreut das Regionaldezernat Südwest die Verfahren im westlichen Schleswig-Holstein.

Instrumente der Landentwicklung

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

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