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Thema : Welterbe (UNESCO) und Immaterielles Kulturerbe

Welterbe (UNESCO) und Immaterielles Kulturerbe


Es gibt das Welterbe und das Immaterielle Kulturerbe.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2023

Welterbe ist eine Bezeichnung für Denkmäler, Ensembles und Stätten sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten von außergewöhnlichem universellen Wert. Deren Erfassung, Schutz und Erhaltung werden durch die Vertragsstaaten nach der so genannten „Welterbekonvention“ von der UNESCO unterstützt. Die UNESCO hat Baudenkmäler, Stadtensembles, aber auch bedeutende Industrieanlagen und außergewöhnliche Naturlandschaften in Deutschland zum Welterbe erklärt.

In Schleswig-Holstein gibt es drei Welterbe-Stätten: Lübecker Altstadt, Haithabu und Danewerk und das Wattenmeer.

Als Immaterielles Kulturerbe bzw. immaterielles kulturelles Erbe werden nach Definition der kulturelle Ausdrucksformen Bräuche, Darstellungen, Wissen und Fertigkeiten bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden.. Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (IKE) von 2003, dem Deutschland 2013 beigetreten ist, ergänzt das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) der UNESCO von 1972 und hebt die Wechselwirkungen zwischen Immateriellen Kulturerbe und (materiellem) Welterbe hervor.

Träger kultureller Ausdrucksformen aus Deutschland können sich um Aufnahme ihrer Kulturformen in das (nationale) Bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. in ihren jeweiligen Bundesländern bewerben.

Aus Schleswig-Holstein wurden bereits das Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten im deutsch-dänischen Grenzland, die Trakehner-Zucht, das Ringreiten, das Biikebrennen, das Niederdeutsche Theater, die Helgoländer Dampferbörte und das Reetdachdecker-Handwerk in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei (internationalen) UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden.

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