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Thema : Kulturförderung

Kulturförderung


Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine Kernaufgabe des demokratischen Gemeinwesens. Land und Kommunen verstehen sich dabei als Partner, die einander ergänzen.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2023

Staatliche Unterstützung ermöglicht, dass sich Kultur vielfältig entfalten kann. Die Förderung von Kunst und Kultur ist keine zusätzliche freiwillige Aufgabe von Kommunen und Land, sondern eine Kernaufgabe des demokratischen Gemeinwesens. Land und Kommunen bilden nach Artikel 13 der Landesverfassung Schleswig-Holstein eine Verantwortungsgemeinschaft und verstehen sich als Partner, die einander ergänzen.
Die finanzielle Unterstützung des Landes konzentriert sich auf Vorhaben und Strukturen von landesweiter, mindestens überregionaler Bedeutung. Sie basiert in der Regel auf gesetzlichen Vorgaben und Förderrichtlinien. Das Land unterstützt als verlässlicher Partner die Professionalisierung der kulturellen Infrastruktur, es fördert Vernetzungen und Kooperationen und es begleitet den digitalen Wandel sowie Transformationsprozesse konzeptionell.



Geldscheine und eine Geldmünze
Geldscheine und eine Geldmünze


Neben der Unterstützung künstlerisch und kulturell herausragender Institutionen und ihren Vorhaben fördert das Land auch einzelne Aktivitäten wie zum Beispiel künstlerische Festivals sowie Projekte, die das kulturelle Erbe dauerhaft schützen oder die kulturelle Bildung voranbringen, aber auch Künstlerstipendien und soziokulturelle Initiativen. Mithilfe der Landesmittel soll ein qualitativ ansprechendes und räumlich gut erreichbares kulturelles Angebot in der Fläche gesichert werden. Starthilfe vom Land erhalten auch beispielgebende, innovative Projekte, die neue gesellschaftliche Entwicklungen spiegeln.

Die Servicestelle Kulturförderung Schleswig-Holstein unterstützt insbesondere kleinere und ehrenamtliche Kulturakteure bei der Suche nach und Abwicklung von passenden Förderungen.

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