Schleswig-Holstein ist als einziges deutsches Bundesland zugleich Anrainer von Nord- und Ostsee und im Bereich des Küstenmeeres (bis zur 12-Seemeilen-Grenze) zuständig für dessen Bewirtschaftung. Dabei sind die Anforderungen unterschiedlicher Richtlinien (v.a. Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategierahmenrichtlinie) und Meeresschutzabkommen (v.a. OSPAR, HELCOM--Helsinki Commission, TWSC--Trilateral Wadden Sea Cooperation) zu erfüllen.
Eine der wesentlichen Aufgaben dieser Fachbehörden ist die Überwachung des Umweltzustandes unserer Küstengewässer (Monitoring), auch um vordringliche Maßnahmen zu planen und deren Wirksamkeit überprüfen zu können.
Schon 1976 wurde mit den "Empfehlungen für ein Wassergüte-Messnetz in den Küstengewässern der Bundesrepublik Deutschland" mit dem koordinierten Monitoring in Nord- und Ostsee begonnen. Seit dieser Zeit ist auch das Land Schleswig-Holstein, damals mit dem Landesamt für Wasserhaushalt und Küsten (LW), in die Messprogramme eingebunden. Die Schwerpunkte dieser Programme liegen in der Messung der Hydrographie, des chemischen Belastungszustandes der Meere und dessen Auswirkungen auf die Meeresumwelt sowie in der Überwachung des Nährstoffhaushaltes und der damit verbundenen Effekte der Eutrophierung (Übermäßige Anreicherung von Nährstoffen). Zunehmend geraten auch die Einwanderung neuer Arten (Neobiota) und Klimawandelaspekte in den Blickpunkt.
Hinzu kommt die Erfassung und Bewertung der Arten und Lebensräume der Meere und Küsten. Hier bestehen enge Schnittstellen mit den Aufgaben des Naturschutzes.
Das nationale Meeresmonitoring ist im Monitoringhandbuch der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) zusammengefasst. Darin werden alle Messprogramme der Küstenbundesländer und des Bundes für die Meeres-, Küsten- und Übergangsgewässer entsprechend den Anforderungen nach HELCOM--Helsinki Commission, OSPAR, TWSC--Trilateral Wadden Sea Cooperation, GFP, WRRL, FFH-RL, VRL und MSRL zusammengetragen. In der BLANO erfolgt auch die Abstimmung und Koordinierung der nationalen Aktivitäten zur Überwachung der Meeresgewässer einschließlich der Berichterstattung an die EU im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL).
Im Rahmen der Richtlinien-Umsetzung entstanden bei Tauchuntersuchungen Filmsequenzen von verschiedenen Habitaten der Ostsee und von Helgoland. Diese Dokumentationen zeigen - trotz der weiter bestehenden Probleme - die Schönheit und Vielfalt der schleswig-holsteinischen Ost- und Nordsee und sind Ansporn, in den Bemühungen nicht nachzulassen, diese einzigartige Lebensgemeinschaft zu schützen. Lassen Sie sich hier von der Schönheit der Ostsee bezaubern und hier von dem neuen Film über die Umweltüberwachung bei Helgoland – und nebenbei erfahren Sie auch noch einiges Interessantes über unsere beiden Küstenmeere.
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