Der Versorgungsfonds ist ein Sondervermögen des Landes, das zukünftige Versorgungsausgaben für Beamtinnen und Beamte stabilisieren soll.
Letzte Aktualisierung: 09.11.2022
In Schleswig-Holstein leben derzeit rund 37 000 Menschen, die Beamtenversorgung erhalten und als sogenannte Versorgungsempfänger:innen gelten. Wenn in den kommenden Jahren die geburtenstarken „Baby-Boomer“- Jahrgänge nach und nach in Pension gehen, steigt ihre Anzahl im Jahr 2027 auf etwa 41 000. Die Versorgungsausgaben des Landes erreichen laut Finanzplanung dann etwa 1,5 Milliarden Euro.
Um dieser finanziellen Herausforderung zu begegnen, legt Schleswig-Holstein seit 1. Januar 2018 auf Basis eines entsprechenden Gesetzes Geld in einem Versorgungsfonds an. Der Fonds ist ein Instrument der nachhaltigen Finanzpolitik, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten und den Aspekt der Generationengerechtigkeit zu berücksichtigen.
In 2020 wurde das Konzept des Versorgungsfonds evaluiert und als grundsätzlich tragfähig bewertet. Für den Bereich des Anlagemanagements wurden Weiterentwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Wesentliche Schritte (Verlängerung des Planungszeitraums, Erhöhung der Aktienquote) wurden bereits umgesetzt.
Organisatorische Informationen zum Versorgungsfonds
Auf den nächsten Seiten finden Sie alle Erläuterungen, wie die Gelder angelegt und verwaltet werden.
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Finanzierung
Jährlich bis zu 80 Millionen Euro Zuführung
Mit der Errichtung zum 1. Januar 2018 wurde die bis Ende 2017 aufgebaute Versorgungsrücklage in Höhe von 641 Millionen Euro in den Versorgungsfonds überführt. Seit 2018 zahlt das Land jährlich konstante Beträge von rund 80 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt in den Fonds ein. Seit 2020 fließen monatlich jeweils 100 Euro für neueingestellte Beamt:innen ein.
Haushalt durch Entnahmen entlasten
Zur Entlastung des Landeshaushaltes besteht die Möglichkeit, dem Versorgungsfonds jährlich Mittel zu entnehmen. Damit wird der Anstieg der Versorgungsausgaben auf maximal 1,5 Prozent begrenzt. Wie die Entnahmen erfolgen, legt das Finanzministerium im Rahmen der Finanzplanung und abhängig von der Anzahl der zukünftigen Versorgungsempfänger:innen fest.
Vermögensbestand geschützt
Voraussetzung für Entnahmen aus dem Versorgungsfonds ist die Einhaltung des gesetzlich verankerten Substanzerhaltungsgebotes. Das heißt, dass der Vermögensbestand unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung bis zum Jahr 2032 nicht unter den am 1. Januar 2018 festgestellten Bestand sinken darf.
Anlagestrategie
Die Mittel des Versorgungsfonds werden nach einer passiven Anlagestrategie auf Basis der Allgemeinen Anlagerichtlinien angelegt. Diese Strategie orientiert sich an den Anlagegrundsätzen:
Sicherheit,
Rendite,
Liquidität
Nachhaltigkeit.
Vorgaben für die Strategie sind das Substanzerhaltungsgebot sowie Wirtschaftlichkeit.
Anlagespektrum des Versorgungsfonds:
Anleihen von Staaten, regionalen Gebietskörperschaften und supranationalen Institutionen
Pfandbriefe bzw. Covered Bonds
Aktien bis zu einem maximalen Anteil von 50 Prozent
Die Wertentwicklung des Versorgungsfonds, die Einhaltung des Substanzerhaltungsgebotes sowie die Darstellung potentiellen Risiken der Vermögensanlage werden mit Hilfe eigens entwickelter Verfahren überwacht und gesteuert.
Verwaltung
Zentraler Dienstleister der Vermögensverwaltung des Versorgungsfonds ist die Deutsche Bundesbank. Sie nimmt die entsprechenden Aufgaben in der Rolle als Fiskalagent für das Land kostenfrei auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung wahr.
Vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums bilden den Anlageausschuss. Dieser entscheidet über die Anlagestrategie auf Basis der Allgemeinen Anlagerichtlinien.
Als weiteres Gremium ist ein Beirat eingebunden, der aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes sowie Spitzenorganisationen der Gewerkschaften besteht.
FINISH - Nachhaltig investiertes Geld
Die Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit für Schleswig-Holstein (FINISH) definiert Kriterien, die alle wesentlichen Finanzanlagen des Landes erfüllen müssen. Mehr zu den Nachhaltigkeitskriterien des Landes finden Sie hier:
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