Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde. Sie trägt als Herrin des Ermittlungsverfahrens die Verantwortung für Recht- und Ordnungsmäßigkeit, aber auch für die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen schnelle Durchführung.
Die Staatsanwaltschaft ist eine hierarchisch aufgebaute Justizbehörde. Die Dienstaufsicht für die Staatsanwälte bei dem Oberlandesgericht sowie für die Staatsanwälte seines Bezirks, zu dem die Staatsanwaltschaften in Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe gehören, obliegt dem Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein.
Für den Aufgabenbereich der Dienstaufsicht und der Verwaltungstätigkeit lautet die Behördenbezeichnung: "Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein"
Soweit die Behörde vergleichbar einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht tätig wird (im Wesentlichen in Rechtsmittelsachen) lautet die Behördenbezeichnung: "Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein"
Der Sitz des Generalstaatsanwalts ist in dem geschichtsträchtigen Gebäude in der Gottorfstraße 2 in Schleswig, dem sogenannten „Roten Elefanten“.
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