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in Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Psychosoziale Prozessbegleitung

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Zeugenbegleitung - vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Letzte Aktualisierung: 26.07.2017

Was ist eine psychosoziale Prozessbegleitung? Warum kann eine solche Unterstützung sinnvoll sein?

Ein Strafverfahren und eine Aussage in einer Gerichtsverhandlung sind für die meisten Menschen, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, eine sehr ungewöhnliche Situation, die häufig mit Ängsten und Befürchtungen verbunden ist. Hinzu kommt die Belastung, das Erlebte noch einmal vor fremden Menschen schildern zu müssen. In einer solchen Situation kann die psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige Betroffene eine wertvolle Unterstützung sein. Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt letztlich eine besonders intensive Form der Zeugenbegleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung dar. Dadurch können Ängste reduziert, negative Folgen vermieden, weiterführende Hilfs- und Beratungsangebote vermittelt und ein besseres Verständnis über den Ablauf eines Strafverfahrens gefördert werden.

Die Inanspruchnahme der Prozessbegleitung ist unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos, auf jeden Fall freiwillig. Sie kann schon zu Beginn eines Verfahrens, aber auch noch später beantragt werden. Besonders sinnvoll ist die Begleitung zu einer Hauptverhandlung.

Wer kann eine psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot für besonders schutzbedürftige Betroffene. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere in den nachfolgenden Fällen eine besondere Schutzbedürftigkeit der/des Betroffenen vorliegen kann:

  • Kinder und Jugendliche
  • Personen mit einer Behinderung
  • Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
  • Betroffene von Sexualstraftaten
  • Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie z. B. bei häuslicher Gewalt oder Stalking)
  • Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität
  • Betroffene von Menschenhandel

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung richtet sich auch an Angehörige, sofern sie besonders schutzbedürftig sind

Was bedeutet eine Unterstützung im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung konkret?

Eine Prozessbegleitung kann schon die Begleitung zur Polizei zwecks Erstattung der Strafanzeige bedeuten, jedenfalls aber die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, eine unterstützende Begleitung während der Verhandlung und Vernehmung sowie eine Nachbesprechung und bei Bedarf die Vermittlung weiterführender Hilfen. Die Intensität der Unterstützung hängt ganz von Ihren Bedürfnissen ab. Grundsätzlich ist eine Prozessbegleitung auch neben einer anwaltlichen Vertretung sinnvoll, da sie Unterstützung im psychosozialen und nicht im rechtlichen Sinne bietet.

Weitere Informationen zu diesem Unterstützungsangebot bekommen Sie über die Homepage des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/Themen/zeugenbegleitprogramm.html

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