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Staatsanwaltschaften
in Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Opferschutz

Personen, die durch eine Straftat verletzt oder geschädigt worden sind, bedürfen oft der Hilfe und Unterstützung in verschiedener Form.

Letzte Aktualisierung: 26.07.2017

Die Staatsanwaltschaft muss bei ihrer Arbeit die Vorgaben der Strafprozessordnung beachten und sich im Ermittlungs- und Strafverfahren objektiv verhalten. Dabei nimmt sie die Interessen der Verletzten einer Straftat aufmerksam wahr und berücksichtigt diese im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Die Staatsanwaltschaft darf aber nicht parteiisch handeln und kann nicht einseitig für die Belange des Opfers einer Straftat eintreten.

Die Interessen der Opfer werden in der Regel durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt vertreten. Dieser kann über die vielfältigen Hilfsangebote, die es u.a. insbesondere für Opfer von Gewalttaten gibt, informieren.
Merkblatt für Opfer einer Straftat (PDF, 235KB, Datei ist barrierefrei)

Weitere Hilfsangebote und Ansprechpartner finden Opfer von Straftaten auf der Homepage des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein unter der Rubrik
Opferschutz und Strafrecht.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Konflikt, den eine Straftat zwischen Täter und Opfer hinterlassen kann, außergerichtlich im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs beizulegen.


Dabei helfen Ihnen die Sozialen Dienste der Justiz.

Aus einer Straftat resultierende vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben können gegen den Täter im Strafverfahren geltend gemacht werden (§§ 403 ff. Strafprozessordnung (StPO): Adhäsionsverfahren). Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten.
[BILD]Download_Merkblatt_Entschaedigung

Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs können, wenn die Tat in Schleswig-Holstein begangen wurde, auch von der Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein Leistungen erhalten. Die Stiftung gewährt ihre Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Stiftungszwecke. Rechtsansprüche auf Leistungen der Stiftung bestehen nicht.
Stiftung Opferschutz

Bitte beachten Sie, dass die Staatsanwaltschaft keine Rechtsberatung leisten darf.

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