Wir erhalten per mail oder über die Social Media Kanäle regelmäßig Fragen zum Thema Verkehrssicherheit und Fahrrad. Diese Fragen haben wir gesammelt und an unsere Kollegen der Verkehrsunfallprävention weitergegeben. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die gestellten Fragen und die dazu passenden Antworten unserer Experten.
+++ Frage 1 +++
Darf ich während des Radfahrens telefonieren, solange eine Hand am Lenker bleibt und ich damit jederzeit bremsbereit bin?
Frage 1
Ja, darf ich.
Falsche Antwort.
Nein, ist nicht erlaubt.
Richtige Antwort!
In § 23 Straßenverkehrsordnung ist das geregelt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird. Fahrräder sind Fahrzeuge!
+++ Frage 2 +++
Wenn ich dazu in der Lage bin, kann ich während der Fahrt meine Jacke ausziehen und kurzzeitig freihändig fahren?
Scheinwerfer und Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein und müssen nicht mitgeführt werden. Sie müssen aber bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Lichtverhältnisse sonst erfordern, angebracht und genutzt werden. Fest angebrachte Einrichtungen müssen ständig funktionstüchtig sein.
+++ Frage 7 +++
Radfahrer dürfen grundsätzlich in Schrittgeschwindigkeit durch Fußgängerzonen fahren.
Nur wenn es durch Verkehrszeichen erlaubt ist, dürfen Radfahrer in einer Fußgängerzone fahren – ansonsten nicht.
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