Unter „Cybercrime“ versteht man Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden. Das sind:
Straftaten, bei denen Elemente der EDV in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind (Computerkriminalität),
Straftaten, bei denen das Internet zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung einer Tat eingesetzt wird (Internet als Tatmittel),
Fälle der Bedrohung von Informationstechnik. Dies schließt alle widerrechtlichen Handlungen gegen die Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität einer IT-Infrastruktur (Hacking, Computersabotage, Datenveränderung etc.) ein.
Die Bearbeitung dieser Straftaten erfolgt, je nach dem Grad des benötigten Spezialwissens, auf unterschiedlichen Dienststellen.
Akkordeon Cybercrime
Ratgeber Internetkriminalität
Hier geht’s zur Internetseite des LKA Niedersachsen. Die Polizei Niedersachsen möchte mit dem Ratgeber Internetkriminalität die Möglichkeit bieten, sich über Trends und Gefahren im Bereich Cybercrime zu informieren.
Bundesamt für Informationssicherheit
Auf diesen Seiten informiert Sie das Bundesamt für Informationssicherheit
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) für Unternehmen und Behörden
Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein dient Unternehmen und Behörden des Landes als vertrauensvoller Ansprechpartner rund um das Thema Internetkriminalität.
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