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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Cybercrime

Letzte Aktualisierung:

Was ist Cybercrime?

Unter „Cybercrime“ versteht man Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden. Das sind:

  • Straftaten, bei denen Elemente der EDV in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind (Computerkriminalität),
  • Straftaten, bei denen das Internet zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung einer Tat eingesetzt wird (Internet als Tatmittel),
  • Fälle der Bedrohung von Informationstechnik. Dies schließt alle widerrechtlichen Handlungen gegen die Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität einer IT-Infrastruktur (Hacking, Computersabotage, Datenveränderung etc.) ein.

Die Bearbeitung dieser Straftaten erfolgt, je nach dem Grad des benötigten Spezialwissens, auf unterschiedlichen Dienststellen.

Akkordeon Cybercrime

Ratgeber Internetkriminalität

Hier geht’s zur Internetseite des LKA Niedersachsen. Die Polizei Niedersachsen möchte mit dem Ratgeber Internetkriminalität die Möglichkeit bieten, sich über Trends und Gefahren im Bereich Cybercrime zu informieren.

Abbildung der Internetseite vom LKA Niedersachsen

Bundesamt für Informationssicherheit

Auf diesen Seiten informiert Sie das Bundesamt für Informationssicherheit

Abbildung der Internetseite vom BSI

Abbildung der Internetseite vom BSI

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) für Unternehmen und Behörden

Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein dient Unternehmen und Behörden des Landes als vertrauensvoller Ansprechpartner rund um das Thema Internetkriminalität.

Link zur Internetseite der ZAC

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