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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Informationen und Anträge für Firmen

Die Polizeilichen Vorbeugungsprogramme der Länder und des Bundes (ProPK) empfehlen die sicherungstechnische Nachrüstung von Türen und Fenstern mit geprüften und zertifizierten mechanischen Sicherungseinrichtungen.

Letzte Aktualisierung: 10.05.2016

Voraussetzung für die Wirksamkeit ist dabei auch die baulich und sicherungstechnisch fachgerechte Montage (mechanische Facherrichter). Das gilt auch für elektronische Errichterunternehmen, welche die Voraussetzungen dafür bieten, bestimmungsgemäß funktionierende Einbruch- und / oder Überfallmeldeanlagen (ÜMA / EMA) fachgerecht zu projektieren, zu installieren sowie instand zu halten.

Errichterfirmen können auf Antrag in einen dieser Nachweise aufgenommen werden, wenn sie sich dem Aufnahmeverfahren erfolgreich unterzogen haben. Sollten Sie als Errichterunternehmen in Schleswig-Holstein Interesse an der Aufnahme in einen der Pflichtenkataloge haben, wenden Sie sich bitte an das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein, Zentralstelle Polizeiliche Kriminalprävention.

In den nachfolgenden Pflichtenkatalogen (mechanisch und elektronisch) finden Sie weitere Informationen über die Aufnahmevoraussetzungen und über das Antragsverfahren.

Die polizeiliche Verpflichtung zur Neutralität und zur Gleichbehandlung macht es erforderlich, die Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Adressennachweis von Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen oder für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen in einem Pflichtenkatalog festzulegen. Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und die Herausgabe des landesweiten Errichternachweises ist das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein zuständig.

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