Navigation und Service

Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Informationen zu Anhalte- und Sichtkontrollen

Letzte Aktualisierung: 24.11.2016

Die Polizei in Schleswig-Holstein nutzt verschiedene rechtliche Instrumente, um Personen- und Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität ist immer wieder von Kontrollen in so genannten „Gefahrengebieten“ die Rede. Die Landespolizei verwendet diesen Begriff allerdings gar nicht, da er missverständlich und fehldeutend ist und auch der Rechtslage in Schleswig-Holstein gar nicht entspricht.

Gemeint sind hier meist die Anhalte- und Sichtkontrollen, die im § 180 Absatz 3 LVwG normiert sind. Diese sind präventiv-polizeiliche Befugnisse, können also grundsätzlich angewendet werden, bevor es zu einer konkreten Tat gekommen ist oder diese einer Person zuzuordnen ist. Diese Kontrollen sind aber nicht anlasslos, sondern abhängig von Lageerkenntnissen der Polizei. Dies können zum Beispiel aktuelle Tatserien oder Tathäufungen, Erkenntnisse zu überregional tätigen Tätern und Banden oder auch Erkenntnisse aus Strafverfahren sein. Auch Erfahrungen der Vorjahre spielen eine Rolle. Die Polizei hat festgestellt, dass in der „dunklen Jahreszeit“, also den Herbst- und Wintermonaten immer wieder ansteigende Tatbelastungen zu verzeichnen sind. Es gibt aber keinen Automatismus bei der Anordnung von Anhalte- und Sichtkontrollen. Die Polizei wägt ab, wann, wo und in welchem Umfang Kontrollen sinnvoll sind.

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Anhalte- und Sichtkontrollen „zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung“ möglich sind. Das sind unter anderem auch Wohnungseinbrüche. Die Polizei darf in den Geltungsbereichen der Kontrollen Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen. Dies ist vom Eingriffsumfang deutlich weniger als bei einer Verkehrskontrolle, die von der Polizei überall und zu jeder Zeit im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden darf.

Trotz des sehr geringen Eingriffsumfangs sind die Anhalte- und Sichtkontrollen für die Polizei von großer Bedeutung, da niedrigschwellig die Möglichkeit besteht, präventive Kontrollen in besonders tatbetroffenen Bereichen durchzuführen. Ergeben sich keine Verdachtsmomente während der Kontrolle, kann der Bürger/die Bürgerin seine bzw. ihre Fahrt sofort fortsetzen, Daten werden gar nicht erst erhoben und die Kontrolle ist nach ganz kurzer Zeit beendet. Die Beeinträchtigung Unbeteiligter ist damit auf ein Mindestmaß reduziert. Ergeben sich hingegen Verdachtsmomente während der Kontrolle, z.B. durch aufgefundenes Einbruchswerkzeug oder ein auffälliges Verhalten des Betroffenen, trifft die Polizei aufgrund weitergehender anderer Befugnisse schwerwiegendere Maßnahmen. Das kann zum Beispiel die Feststellung der Identität der Person oder die Durchsuchung des Fahrzeugs und der Person sein.

Die Polizei verfolgt bei ihrer Strategie zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen folgende Grundsätze:

  • Wir kündigen unsere Maßnahmen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen können, an!
  • Kontrollmaßnahmen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen können, wägen wir sorgsam ab. Wir treffen nur jene Maßnahmen, die wirksam und angemessen sind!
  • Daten werden nur erhoben, wenn sich während der Kontrolle Verdachtsmomente gegen eine Person ergeben, ansonsten wird nichts geschrieben, gespeichert oder dokumentiert. Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger haben also keinen Anlass, sich in einer solchen Kontrolle zu sorgen!
  • Wir werten die in Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse sorgfältig aus, um Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können.
  • Die Kontrollen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, weil sie für die Landespolizei einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon