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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

10. Wie kann ich mich schützen?

Letzte Aktualisierung: 24.11.2016

Der Schutz vor Wohnungseinbrüchen beginnt schon mit der Beachtung der sechs goldenen Verhaltensregeln: 1. Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab! 2. Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster! 3. Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck! 4. Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus! 5. Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück! 6. Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit!

Bild zeigt ein nach VdS gesichertes Fenster

Beim Einbruchschutz im privaten Bereich gilt der Grundsatz Mechanik vor Elektronik. Die mechanische Sicherheitstechnik stiehlt dem Täter etwas, dass er nicht hat: Zeit! Mit geprüfter einbruchhemmender Sicherheitstechnik kann der so genannte Widerstands-Zeit-Wert erhöht werden. So ist es möglich, durch geeignete einbruchhemmende Nachrüstprodukte oder neue einbruchhemmende Fenster oder Türen die mechanische Sicherheit zu erhöhen. Elektronische Sicherungseinrichtungen wie Einbruchmeldeanlagen oder Videoüberwachungsanlagen stellen eine gute Ergänzung zur mechanischen Sicherungstechnik dar. Im günstigsten Fall meldet die elektronische Sicherheitstechnik den Einbruchversuch, während der Täter sich noch an einem Fenster oder einer Tür zu schaffen macht. Elektronische Sicherungseinrichtungen sollten bei einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle aufgeschaltet werden. Hierdurch wird erreicht, dass eine eingehende Einbruchmeldung sofort entgegen genommen werden kann und Eingriffsmaßnahmen eingeleitet werden können.

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