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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

10 FAQs zur Einbruchbekämpfung

Letzte Aktualisierung: 24.11.2016

Bild zeigt eine Person die versucht eine Terrassentür aufzuhebeln

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1. Was heißt WED?

WED ist die polizeiliche Abkürzung für Wohnungseinbruchdiebstahl. Gemeint sind Einbrüche in Wohnräume (Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser etc.).

2. Wie geht die Polizei bei der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität vor?

Das Landeskriminalamt hat 2012 ein Rahmenkonzept für die gesamte Polizei Schleswig-Holsteins entwickelt, dass ständig angepasst wird. Auf dieser Basis haben die sieben Polizeidirektionen regional angepasste Konzepte erstellt. Für die Bekämpfung von WED benötigt die Polizei eine Vielzahl von Informationen. Auf Grundlage der Konzepte ist der Informationsaustausch und das Zusammenwirken der verschiedenen polizeilichen Akteure, wie Ermittler, Fahnder, Streifenbeamte, Auswerter und Spurensicherer, gewährleistet.

Im Rahmen der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität bietet die Polizei auch landesweit Informationsveranstaltungen zur Vorbeugung von Wohnungseinbrüchen an. Auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Tag des Einbruchschutzes, wird ein umfängliches Beratungsangebot zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden durch Präventionsstreifen den Bürgern direkte Informationen und Tipps zu ihrer aktuellen Sicherheitssituation gegeben (zum Beispiel gekippte Fenster, geöffnete Garagentore, unbefugt zugängliche Aufstiegshilfen, wie Leitern oder Mülleimer oder überfüllte Briefkästen). Dadurch sollen Tatgelegenheiten für mögliche Täter minimiert werden.

3. Wie haben sich die Einbruchszahlen in den letzten Jahren verändert?

Grafik für die Zahl bekannt gewordener Fälle WED und der aufgeklärten Fälle von  2010-2019

Im Jahr 2015 war die höchste Tatbelastung seit 1995 festzustellen. Seit dem Jahr 2016 folgte tendenziell eine niedrigere Tatbelastung als in den Jahren zuvor. Schwerpunkt ist jedes Jahr die „dunkle Jahreszeit“, in der es erfahrungsgemäß mehr Taten gibt.

4. Wie wertet die Polizei die Kriminalitätslage WED aus?

Einen genauen Überblick über Entwicklungen bietet die bundesweit einheitlich geführte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese bildet aber nur ganze und abgeschlossene Kalenderjahre ab. Damit ermöglicht sie eine rückblickende Bewertung der vergangenen Jahre. Um kurzfristige Tendenzen bewerten zu können, nutzt die Polizei Lagedaten aus ihrem Vorgangsbearbeitungssystem. Damit sind wir am aktuellen Tatgeschehen ganz nah dran.

Nähere Erläuterungen zu den Datenquellen finden Sie hier:
Symbolbild; blauer Hintergrund mit helleren Absetzungen, Polizeistern oben links in der Ecke, im Vordergrund ist ein Kreis der eine Symboldarstellung einer PDF Datei zeigt

Pflichtenkatalog von elektronischen Sicherungsanlagen  (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

5. Was sagt die Aufklärungsquote aus?

Die Aufklärungsquote sagt nur eins aus: das Verhältnis von aufgeklärten Taten zur Gesamtzahl der Taten. Die Gesamtaufklärungsquote aller bekanntgewordenen Straftaten liegt bei rund 50 %. Die Aufklärungsquote wird häufig als Gradmesser des polizeilichen Arbeitserfolgs herangezogen. Bei der WED-Kriminalität ist dies kein sinnvoller Maßstab. Kriminologische Forschungen belegen die geringe Aussagekraft auch für andere Deliktsbereiche.

Den Wohnungseinbruch bezeichnet die Polizei als anonymes Massendelikt, da es in der Regel keine Täter-/Opferbeziehung, kaum Zeugen und wenig Spuren gibt. Kommt es beispielsweise in einem Stadtteil vermehrt zu Wohnungseinbrüchen und gelingt es der Polizei, Tatverdächtige zu ermitteln, können diesen deswegen meist nur wenige Taten nachgewiesen werden. Nach kriminalistischer Erfahrung sind noch weitere Taten durch diese Täter verübt worden, die ihnen im Nachhinein aber nicht gerichtsfest nachgewiesen werden können. Somit kann auch nur eine geringe Zahl von Taten statistisch als geklärt erfasst werden. Das erklärt unter anderem auch die niedrige Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld. Das Ziel der polizeilichen Arbeit ist es daher unter anderem, dass durch Ermittlung und Festnahme dieser Täter keine weiteren Einbrüche verübt werden können.

Dies erläutern wir hier anhand eines fiktiven Beispiels.

6. Welche Möglichkeiten hat die Polizei, Wohnungseinbrüche aufzuklären?

Zur Tataufklärung wirken bei der Polizei Ermittler, Fahnder, Streifenbeamte, Auswerter und Spurensicherer zusammen. Wichtig ist, dass z.B. Spuren vom Tatort, Kontrollmeldungen, Bürgerhinweise, Erkenntnisse von anderen Polizeibehörden und Ermittlungsergebnisse zusammengeführt werden. Häufig ist die Spurenlage am Tatort sehr dürftig. Deswegen ist es umso wichtiger, dass alle Informationen gesammelt werden, um daraus eine Beweiskette zu erstellen. Dazu gehört auch, durch Kontrollen Erkenntnisse zu erlangen. Damit gelingt nicht automatisch ein Tatnachweis vor Gericht, aber es gelingt zumindest, Täter- und Tatstrukturen zu erkennen.

Für erfolgreiche Ermittlungen ist es wichtig, auch Telefonüberwachungen durchführen zu können. Dafür sind die rechtlichen Hürden aus Sicht der Polizei momentan noch zu hoch.

7. Was sind präventiv-polizeiliche Kontrollen?

Hier sind Kontrollen auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts gemeint. Im Wesentlichen sind dies Kontrollen bei konkreten Gefahrensituationen oder nach dem Prinzip der Ortshaftung. Dies greift dann, wenn die Polizei weiß, dass an einem bestimmten Ort immer Straftaten vorbereitet oder verübt werden oder sich Straftäter dort aufhalten. Außerdem gibt es Anhalte- und Sichtkontrollen, die von Lageerkenntnissen abhängig sind.

8. Was sind Anhalte- und Sichtkontrollen?

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität ist immer wieder von Kontrollen in so genannten „Gefahrengebieten“ die Rede. Die Landespolizei verwendet diesen Begriff allerdings gar nicht, da er missverständlich und fehldeutend ist und auch der Rechtslage in Schleswig-Holstein gar nicht entspricht.

Gemeint sind hier meistens die Anhalte- und Sichtkontrollen, die im § 180 Absatz 3 LVwG normiert sind. Diese sind präventiv-polizeiliche Befugnisse, die also grundsätzlich angewendet werden können, bevor es zu einer konkreten Tat gekommen ist oder diese einer Person zuzuordnen ist. Diese Kontrollen sind aber nicht anlasslos, sondern abhängig von Lageerkenntnissen der Polizei. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Anhalte- und Sichtkontrollen „zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung“ möglich sind. Das sind unter anderem auch Wohnungseinbrüche. Die Polizei darf in den Geltungsbereichen der Kontrollen Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen. Dies ist vom Eingriffsumfang deutlich weniger als bei einer Verkehrskontrolle, die von der Polizei überall und zu jeder Zeit im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden darf.

Näheres zu Anhalte- und Sichtkontrollen erfahren Sie hier!

9. Warum führt die Polizei Anhalte- und Sichtkontrollen durch?

Anhalte- und Sichtkontrollen verbessern die Erkenntnislage der Polizei zum Beispiel zum Bewegungsverhalten von Tätern. Im Landeskriminalamt werden die Kontrollmeldungen aus dem ganzen Land ausgewertet. Aus dieser Auswertung ergeben sich viele Hinweise auf Personen, die wiederum zu konkreten Ermittlungsverfahren führen.

Diese können dann zur Festnahme von Tätern führen. Dadurch werden weitere Einbrüche verhindert. Damit leisten die strukturiert ausgewerteten Erkenntnisse aus den Kontrollen wichtige Beiträge, um Einbrechern das Handwerk zu legen.

10. Wie kann ich mich schützen?

Der Schutz vor Wohnungseinbrüchen beginnt schon mit der Beachtung der sechs goldenen Verhaltensregeln: 1. Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab! 2. Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster! 3. Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck! 4. Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus! 5. Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück! 6. Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit!

Bild zeigt ein nach VdS gesichertes Fenster

Beim Einbruchschutz im privaten Bereich gilt der Grundsatz Mechanik vor Elektronik. Die mechanische Sicherheitstechnik stiehlt dem Täter etwas, dass er nicht hat: Zeit! Mit geprüfter einbruchhemmender Sicherheitstechnik kann der so genannte Widerstands-Zeit-Wert erhöht werden. So ist es möglich, durch geeignete einbruchhemmende Nachrüstprodukte oder neue einbruchhemmende Fenster oder Türen die mechanische Sicherheit zu erhöhen. Elektronische Sicherungseinrichtungen wie Einbruchmeldeanlagen oder Videoüberwachungsanlagen stellen eine gute Ergänzung zur mechanischen Sicherungstechnik dar. Im günstigsten Fall meldet die elektronische Sicherheitstechnik den Einbruchversuch, während der Täter sich noch an einem Fenster oder einer Tür zu schaffen macht. Elektronische Sicherungseinrichtungen sollten bei einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle aufgeschaltet werden. Hierdurch wird erreicht, dass eine eingehende Einbruchmeldung sofort entgegen genommen werden kann und Eingriffsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier!

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