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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Aufklärungsquote – was sagt sie aus?

Letzte Aktualisierung: 24.11.2016

Wohnungseinbrüche sind grundsätzlich ein anonymes Massendelikt. Konkret bedeutet dies:

  • In den seltensten Fällen werden Täter „auf frischer Tat“ von Geschädigten, Nachbarn oder Passanten betroffen und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten
  • In den seltensten Fällen liegt einem WED eine Täter-/Opferbeziehung zugrunde, aus der eine Motivlage abgeleitet werden könnte, die auf einen bestimmten Tatverdächtigen schließen lassen könnte
  • Viele Einbruchstatorte weisen ein ähnliches Bild auf: Unbekannte Täter sind durch Hebeln, Bohren oder Einschlagen in das Objekt gelangt, haben Schränke und Schubladen durchwühlt und vorzugsweise Schmuck und Bargeld entwendet. In den seltensten Fällen kann anhand der festgestellten Arbeitsweise auf einen bestimmten, polizeilich bereits bekannten Täter geschlossen werden
  • Nicht an jedem Tatort können verwertbare daktyloskopische oder serologische Spuren gefunden und gesichert werden. In den seltensten Fällen können gesicherte Spuren einem bereits bekannten Täter zugeordnet werden

Ermittlungsansätze, die bei der Bearbeitung anderer Deliktsbereiche häufig vorhanden sind, gibt es demnach beim WED nur im Ausnahmefall. Folgerichtig kommt auch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen zu der Bewertung, dass „Wohnungseinbrüche tatsächlich sehr schwer aufzuklären sind“.

Gelingt es der Polizei dennoch, verstärkt Täter zu ermitteln und festzunehmen, bedeutet das noch nicht, dass dadurch auch die Aufklärungsquote automatisch signifikant erhöht wird.
Im Zuge des seit Herbst 2012 umgesetzten Landeskonzepts konnte die Zahl der festgenommenen überregionalen Täter gesteigert werden. Warum die gestiegene Zahl der Festnahmen jedoch nicht gleichermaßen auch zu einer deutlichen Erhöhung der Aufklärungsquote geführt hat, macht folgendes fiktives, aber dennoch repräsentatives Beispiel deutlich:

Im November 2015 sind in A-Dorf 30 Einbrüche registriert worden, Haus- oder Terrassentüren wurden aufgehebelt, Bargeld und Schmuck gestohlen. Zunächst gibt es keinerlei Täterhinweise; auswertbare Fingerspuren oder DNA-Spuren konnten trotz intensiver Tatortarbeit nicht gefunden werden. Dann ereignet sich ein weiterer Einbruch in B-Dorf, bei dem ein Zeuge einen blauen Kastenwagen mit Hamburger Kennzeichen wegfahren sieht. Diese Angaben werden in der zentralen Auswertung im LKA recherchiert. Es stellt sich heraus, dass das Fahrzeug bereits im Zusammenhang mit einem Einbruch in Niedersachsen aufgefallen war. Dort konnte seinerzeit das vollständige Kennzeichen abgelesen werden. Weitere Auswertungen ergeben, dass es sich bei dem Halter des Fahrzeugs um einen 37-Jährigen aus Hamburg handelt. Dieser steht mit drei weiteren Personen in engem Kontakt, von denen zwei Personen bereits wegen Einbrüchen polizeilich bekannt sind.

Die Kripo in C-Stadt übernimmt die Ermittlungen. In der folgenden Woche wird der Kastenwagen durch Polizeibeamte tatsächlich wieder in A-Dorf gesehen. Als die Täter direkt zu einem Einbruch in A-Dorf ansetzen, greifen die Polizisten zu und nehmen den Fahrzeughalter sowie zwei weitere Mittäter fest.

Es besteht der Verdacht, dass die festgenommenen Täter für 32 Wohnungseinbrüche im Raum A-Dorf und B-Dorf sowie in Niedersachsen verantwortlich sind. Die Festgenommenen gestehen jedoch nur den Einbruch, bei dem sie auf frischer Tat ertappt worden sind. Zu möglichen anderen Taten schweigen sie sich aus. Da es nur zu dem einen Fall in B-Dorf eine Zeugenaussage gibt („blauer Kastenwagen“), es aber zu den anderen 30 Taten weder Zeugen noch Spuren gibt, dürfen diese 30 Taten den Festgenommenen gemäß der strengen kriminalstatistischen Regularien nicht zugeordnet werden.

Konsequenz für die kriminalstatistische Erfassung:

  • 32 Fälle
  • davon 2 aufgeklärt: Einmal in A-Dorf und einmal in B-Dorf
  • 30 Fälle in Schleswig-Holstein unaufgeklärt
  • 1 Fall Niedersachsen aufgeklärt

Es ergibt sich bei den Taten in Schleswig-Holstein eine Aufklärungsquote von nur rund 6 Prozent.

Aber…

Auch wenn die kriminalstatistischen Regularien eine Aufklärung nicht zulassen, dürften nach kriminalistischer Einschätzung die festgenommenen Personen zumindest für einen Großteil der 30 Einbrüche im Raum A-Dorf und B-Dorf verantwortlich sein. Durch die Festnahmen konnten weitere Taten verhindert werden. Da davon auszugehen ist, dass die Täter im gesamten weiteren Winterhalbjahr unterwegs gewesen wären, kann hochgerechnet werden, dass weitere Einbrüche im 3-stelligen Bereich durch die Festnahmen verhindert wurden.

Fazit:

Durch Festnahmen von überregional agierenden Serieneinbrechern werden zwar nur einige wenige Fälle nachträglich aufgeklärt, aber viele zukünftige Fälle verhindert.

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