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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Datenschutzerklärung

Am 25.05.2018 endete die Übergangsfrist zum Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Diese Verordnung führte zu zahlreichen Rechtsänderungen, die sich auch auf behördliche Verpflichtungen beziehen. Dazu zählt zum Beispiel allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen anzubieten. Nachfolgend können Sie diese Angaben für die Landespolizei Schleswig-Holstein nachlesen.

Letzte Aktualisierung: 25.05.2018


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Landespolizei Schleswig-Holstein unterliegt den strengen datenschutzrechtlichen Maßstäben eines demokratischen Rechtsstaates. Hierzu gehört auch, Transparenz über die Datenverarbeitung herzustellen und in allgemeiner Form jedermann über bestehende Rechte zu informieren.


Welchem Zweck dient die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei?

Die Polizei hat Gefahren abzuwehren, die der öffentlichen Sicherheit drohen und Straftaten/Ordnungswidrigkeiten zu erforschen. Eng am Zweck der gesetzlichen Aufgaben ausgerichtet werden die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. Darüber hinaus werden auch Daten durch den Einsatz von Videotechnik verarbeitet, wenn dies aus Gründen der Eigensicherung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten bzw. Dritter oder zur Sicherung von dienstlichen Liegenschaften erforderlich sein sollte.

Daneben werden auf rein freiwilliger Basis auch Namen und Erreichbarkeiten von mit der Landespolizei kooperierenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern verarbeitet (z. Bsp. Jagdausübungsberechtigte, Geschäftsinhaber usw.), wenn diese dazu ihre Einwilligung gegeben haben.


Welche Rechte haben betroffene Menschen in diesem Zusammenhang?

Sie haben das Recht, Auskunft zu verlangen, welche Daten von Ihnen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein verarbeitet werden oder Anträge auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zu stellen.
Gegenüber der Landespolizei Schleswig-Holstein abgegebene Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückgenommen werden, damit die entsprechenden Daten gelöscht werden.


An wen kann ich mich bei Fragen zum Umgang mit meinen Daten wenden?

Die Ämter und Behörden tragen für die durch sie vorgenommene Datenverarbeitung die rechtliche Verantwortung.

Verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts sind daher die jeweiligen Amts- oder Behördenleitungen. Bei Fragen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie sich an die entsprechende Amts- oder Behördenleitung oder deren behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.


Erreichbarkeiten:

Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
Mühlenweg 166
24116 Kiel

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Mühlenweg 166
24116 Kiel

Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein
Hubertushöhe
23701 Eutin

Polizeidirektion Bad Segeberg
Dorfstr. 16–18
23795 Bad Segeberg

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg

Polizeidirektion Itzehoe
Große Paaschburg 66
25524 Itzehoe

Polizeidirektion Kiel
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Polizeidirektion Lübeck
Possehlstraße 4
23560 Lübeck

Polizeidirektion Neumünster
Alemannenstraße 14 - 18
24539 Neumünster

Polizeidirektion Ratzeburg
Seestraße 12–14
23909 Ratzeburg

Behördliche Datenschutzbeauftragte Landespolizei Schleswig-Holstein
Mühlenweg 166
24116 Kiel


Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schleswig-Holstein zu wenden.

Erreichbarkeit:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988 1200
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de Internet: www.datenschutzzentrum.de

Hier finden Sie die Datenschutzerklärungen des Webauftritts des Landes Schleswig-Holstein.

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