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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Kriminologische Forschungsstelle



Letzte Aktualisierung: 13.03.2024

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„Intention is not method, belief is not evidence, rank is not proof“

„Absichten ersetzen methodisches Vorgehen nicht, Überzeugungen sind keine Beweise und der Dienstgrad ist kein wissenschaftlicher Beleg“

Mit diesen sinngemäß übersetzten Worten bringt die US-amerikanische Polizeiforscherin Renée J. Mitchell* die Gründe für ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Vorgehen in der polizeilichen Arbeit auf den Punkt. Zu einer verantwortungsvollen und modernen Polizeiarbeit gehört es, die polizeilichen Strategien und das praktische Handeln der Polizei soweit wie möglich an belastbaren, wissenschaftlichen Befunden auszurichten. Wissenschaftlichkeit zeichnet sich dadurch aus, dass - auf einem transparenten und somit überprüfbaren Weg - mit objektiven Methoden möglichst genaue und zutreffende Erkenntnisse erzielt werden.


Kriminologische Forschungsstelle im Landeskriminalamt

Dipl.-Psych. Christoffer Glaubitz (links), Dr. Lars Riesner (rechts)
Dipl.-Psych. Christoffer Glaubitz (links), Dr. Lars Riesner (rechts)

Seit dem Jahr 2017 verfügt das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein über eine eigene Kriminologische Forschungsstelle (KFS), in welcher erfahrene Wissenschaftler polizeieigene empirische Forschungsprojekte durchführen. Neben den eigenen Forschungsarbeiten steuert die KFS weitere wissenschaftliche Untersuchungen, die an externe Forschungseinrichtungen in Auftrag gegeben werden.

Die durch die KFS gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse stellen eine wichtige Grundlage für kriminalstrategische und kriminalpolitische Entscheidungen dar. Auf dieser Basis steht die KFS in vielen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen innerhalb der Polizei beratend bei Entscheidungsprozessen zur Seite. Dazu sind die Wissenschaftler eng vernetzt und im ständigen fachlichen Austausch mit Universitäten, Fachhochschulen sowie weiteren Forschungseinrichtungen innerhalb und außerhalb der Polizei.

Das Kernteam der organisatorisch noch jungen Forschungseinrichtung im Landeskriminalamt besteht aus zwei Kriminalpsychologen, welche beide langjährige, umfangreiche Erfahrungen im Bereich der kriminologischen Forschung aufweisen. Unterstützt werden sie – je nach Bedarf – durch polizeiliche Vertreter weiterer einschlägiger Fachdisziplinen wie u.a. Soziologie und Rechtswissenschaften. Die Interpretation von Ergebnissen und die darauf aufbauende Ableitung von polizeilichem Handeln erfolgen stets in enger Zusammenarbeit mit Polizeivollzugsbeamt*innen, die ihr Fachwissen und praktisches Erfahrungswissen in den Prozess einbringen.


Forschungsprojekte und Themen der Kriminologischen Forschungsstelle:

Eisberg

Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Schleswig-Holstein: Kerninhalte

Seit 2015 führt das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein im Turnus von zwei Jahren repräsentative Befragungen zu den Themenfeldern Sicherheit und Kriminalität durch. Diese auf Wiederholung angelegten Dunkelfeldstudien stellen eine wichtige Ergänzung zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) dar.

Während in die PKS nur Straftaten Eingang finden können, die der Polizei durch Anzeigen aus der Bevölkerung oder durch eigene Kontrolltätigkeit bekannt werden (polizeiliches Hellfeld), kann anhand von Dunkelfeldbefragungen auch der Teil der Kriminalität erfasst werden, welcher der Polizei sonst verborgen bliebe. Auf diese Weise ermöglichen die Dunkelfeldstudien des Landeskriminalamtes eine umfassendere Einschätzung des Kriminalitätsgeschehens im Land.

Zudem werden im Rahmen der Studie weitere sicherheitsrelevante Merkmale untersucht:

  • das Anzeigeverhalten und subjektive Gründe für oder gegen eine Anzeige
  • die physischen, emotionalen und finanziellen Belastungen der Betroffenen
  • Furcht vor Kriminalität und Verhaltensweisen zum Schutz vor Straftaten
  • die Wahrnehmung und Bewertung der Polizei im Allgemeinen sowie bezogen auf selbst erlebte Kontakte mit der Polizei
  • die Qualität des Wohnumfelds und die Nachbarschaftsintensität

Die bisher veröffentlichten Berichte zu den Kernbefunden für das Land Schleswig-Holstein finden Sie hier zum Download:

Kernbefunde der Dunkelfeldstudie 2015 (PDF, 693KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kernbefunde der Dunkelfeldstudie 2017 (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kernbefunde der Dunkelfeldstudie 2019 (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

 

Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Schleswig-Holstein: Schwerpunktthemen

In allen bisherigen Befragungswellen wurde zusätzlich zu den oben beschriebenen Kerninhalten jeweils ein ausgewähltes, spezielles Kriminalitätsphänomen tiefergehend betrachtet.

In der Befragung des Jahres 2015 war dieses Schwerpunktthema Computerbezogene Kriminalität (auch als ‚Cybercrime im weiteren Sinne‘ bezeichnet). Dieser vielfältige Kriminalitätsbereich umfasst alle Formen von Straftaten, bei denen Geräte zur elektronischen Datenverarbeitung (wie z.B. Computer oder Mobiltelefone) maßgeblich eingesetzt werden. Hierzu gehören z.B. Angriffe auf das Online-Banking oder der Missbrauch persönlicher Daten aber beispielsweise auch Erpressung, Betrug beim Warenhandel oder sexuelle Belästigung, wenn diese im Internet stattfinden.

Ein wichtiger Grund für die besondere Betrachtung dieses Kriminalitätsbereiches liegt darin, dass computerbezogene Kriminalität nur sehr selten bei der Polizei angezeigt wird. Neben der Opferwerdung und dem Anzeigeverhalten wurden u.a. auch die Furcht vor computerbezogener Kriminalität und die Verwendung von Schutzmaßnahmen erforscht. Den Ergebnisbericht können Sie hier herunterladen:

Private Internetnutzung und Erfahrung mit computerbezogener Kriminalität (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

In den Befragungswellen 2017 und 2019 wurde der Phänomenbereich der Vorurteilskriminalität (synonym auch als „Hasskriminalität“ bezeichnet) genau beleuchtet. Hierbei geht es um Straftaten gegen Menschen aufgrund deren sozialer Gruppenzugehörigkeit. Solche Gruppenmerkmale können beispielsweise Hautfarbe, Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung oder eine Behinderung sein. Diese aufgrund von Vorurteilen oder Hass gegenüber Gesellschaftsgruppen ausgeführten Taten sind für Opfer besonders belastend und können. Zudem werden die Taten oft als feindselige Botschaft an die ganze Gruppe gerichtet und können auch einen auffordernden Charakter zu weiterer Hasskriminalität aufweisen.

Trotz der hohen gesellschaftlichen Relevanz war dieser Phänomenbereich in Deutschland bislang kaum erforscht. Der Ergebnisbericht zu der Befragungswelle des Jahres 2017 steht hier zum Download bereit.

Erfahrung und Folgen von Vorurteilskriminalität (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Veröffentlichung des Berichts zur jüngsten Befragungswelle erfolgt hier in Kürze. In diesem können erstmals zeitliche Veränderungen des Dunkelfeldes zu Vorurteilskriminalität in Schleswig-Holstein betrachtet werden.


Sicherheit und Kriminalität in Deutschland (SKiD)

Logo SKiD (Sicherheit und Kriminalität in Deutschland)


Im Jahr 2020 ging die schleswig-holsteinische Dunkelfeldstudie in die erstmals stattfindende bundesweite Befragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD) über. Bei SKiD handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Bundeskriminalamts mit den Polizeien der Länder. Durch die vereinheitlichte Befragung werden sowohl bundeseinheitliche Ergebnisse produziert als auch eine länderübergreifende Vergleichbarkeit von Dunkelfeldergebnissen ermöglicht. Zur ersten Erhebungswelle wurden Ende des Jahres 2020 zu diesem Zweck 23.500 Personen in Schleswig-Holstein angeschrieben. Eine Fortsetzung findet die Befragung mit der zweiten Erhebungswelle Anfang des Jahres 2024.

Die mit SKiD verfolgten Ziele und die dabei untersuchten Themenfelder sind zu denen der bisherigen Dunkelfeldstudien des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein weitgehend identisch. Mit dem Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen, um den Schutz der Bevölkerung und die Arbeit der Polizei zu verbessern, werden insbesondere folgende Bereiche untersucht:

  • Erfahrungen mit Kriminalität
  • Anzeigeverhalten,
  • Belastung der Opfer
  • Furcht vor Kriminalität
  • Bewertung der Polizei und erlebter Polizeikontakte

Eine ausführliche Darstellung des Projektes sowie projektbezogene Kontaktmöglichkeiten und FAQs finden Sie auf der Projekt-Website des BKA.

Den schleswig-holsteinischen Abschlussbericht zur ersten Erhebungswelle des Projektes „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020“ (SKiD 2020) finden Sie hier zum Download:
Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020 –Schleswig-Holsteinische Kernbefunde (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Den bundesweiten Abschlussbericht zur ersten Erhebungswelle des Projektes „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020“ (SKiD 2020) finden Sie hier zum Download:
Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020

Ursachenanalyse zu Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in der Hansestadt Lübeck

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB*innen) sehen sich im Rahmen ihrer täglichen Arbeit immer wieder sowohl mit verbaler als auch mit physischer Gewalt konfrontiert. Hinsichtlich des Ausmaßes, in welchem PVB von Gewalt betroffen sind, bestehen dabei deutliche regionale Unterschiede. In Schleswig-Holstein zeigt sich in den offiziellen Statistiken bereits über lange Zeit hinweg eine besondere Belastung mit Gewalt gegen PVB*innen für die Hansestadt Lübeck.

Die bisherigen wissenschaftlichen Befassungen mit dem Phänomen beziehen sich in erster Linie auf das Auftreten bzw. die Verhinderung von Gewalt gegen Polizeibeamte*innen im Allgemeinen. Systematische Untersuchungen zur Erklärung regionaler Unterschiede bezüglich Gewalt gegen PVB*innen existieren bislang kaum. Ziel des Forschungsprojektes war es, Erkenntnisse zu den Ursachen für die regionalen Unterschiede in Schleswig-Holstein zu gewinnen. Dabei wurde ein besonderer Fokus auf die Stadt Lübeck gelegt.

Aus den Befunden des Forschungsprojekts sind mehrere Handlungsempfehlungen abgeleitet worden, welche nachhaltig auf eine Verringerung von Gewalthandlungen gegen PVB*innen sowie eine Reduktion der möglichen negativen Folgen von Gewalterfahrungen abzielen sollen. Diese Handlungsempfehlungen richten sich an die gesamte Landespolizei und befinden sich aktuell in der praktischen Umsetzung.

Im der Managementfassung des Abschlussberichtes werden die zentralen Befunde des Forschungsprojektes sowie die vollständigen Handlungsempfehlungen dargestellt.

Abschlussbericht – Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in der Hansestadt Lübeck (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)






Kontakt

Dr. Lars Riesner
Christoffer Glaubitz

Mühlenweg 166
24116 Kiel

Tel.: +49 431 160-0


*Quellenabgabe zum Zitat:
Mitchell, R.J. and Lewis, S. (2017. Intention is not method, belief is not evidence, rank is not proof: Ethical policing needs evidence-based decision making. International Journal of Emergency Services, Vol. 6 No. 3, pp. 188-199.


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