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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Das sind Sie!

Letzte Aktualisierung: 01.08.2023

Symbolbild, blaues Rechteck, links oben im Anschnitt der Polizeistern in hellerem Blau, rechts daneben eine stilisierte Abbildung einer Person in hellblau
Das sind sie
  • Bei Einstellung: mindestens 16 Jahre alt (unter 18 Jahren mit Einverständnis der Eltern)
  • Nicht kleiner als 160 cm

> TEAMFÄHIG <

  • Für eine Ausbildung: nicht älter als 47 Jahre und 6 Monate
  • Für ein Studium: jünger als 47 Jahre

> BELASTBAR <

  • Für eine Ausbildung: mittlerer Bildungsabschluss oder erster allgemeiner Schulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
  • Für ein Studium: mindestens Fachhochschulreife oder eine Studienqualifikation (z.B. Meisterbrief)

> TOLERANT <

  • Niederlassungserlaubnis liegt vor (gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger aus Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder Island)
  • Gerichtlich nicht bestraft (wenn doch: zwingend bei der Bewerbung angeben. Nichtangabe führt grundsätzlich zum Ausschluss.)

> KOMMUNIKATIV <

  • Können schwimmen und haben einen Nachweis darüber (mindestens Bronze oder vergleichbarer Nachweis)

> MOTIVIERT <

  • Gesund (siehe Schritt 1: Gesundheitliche Einschränkungen)


SCHRITT 3

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