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Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Die Zentrale



Letzte Aktualisierung: 28.02.2023

Abteilung 1 - Allgemeines

In Abteilung 1 werden Rechts-, Organisations-, Haushalts- und Personalangelegenheiten des gesamten Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein verwaltet.

Zu den Fachaufgaben gehört die Abgabe von Geobasisdaten an geodatenhaltende Stellen und an überregionale Kunden.

Weiterhin wird in der Abteilung 1 die IT-Systemtechnik und die Arbeitsplatzsoftware aller Mitarbeitenden betreut. Dazu gehört auch die Hard- und Softwarebeschaffung, die Entwicklung und Pflege von Software sowie der Betrieb zentraler Datenbankverfahren.

Abteilung 2 - Landesvermessung

Die Aufgaben des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein sind im Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) definiert.
Im Bereich der Landesvermessung sind gemäß VermKatG einerseits die geodätischen Grundlagen für eine allgemeine Landesaufnahme und für das Liegenschaftskataster zu schaffen und zu erhalten sowie andererseits das gesamte Landesgebiet aufzunehmen und die Ergebnisse in (topographischen) Karten darzustellen.

Im Einzelnen umfasst die Aufgabe der Landesvermessung:

  • die Herstellung, Erhaltung und Erneuerung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes und des Schwerenetze sowie die Einrichtung und Unterhaltung von Referenzstationen eines Satellitenpositionierungsdienstes zur Realisierung des Raumbezuges,
  • die zeitnahe Erfassung und Dokumentation der topographischen Gegebenheiten des Landesgebietes (topographische Landesaufnahme) und
  • die Bearbeitung und Herausgabe von topographischen Landeskartenwerken sowie die Bereitstellung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems® (ATKIS®).

Die Landesvermessung hat insbesondere die Belange von Planung, Rechtsverkehr, Verteidigung, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft sowie des Umwelt- und Naturschutzes zu berücksichtigen.

Abteilung 8 - Geodateninfrastruktur und Geodatenintegration

Die Abteilung 8 hat drei Schwerpunktaufgaben im Bereich der strategischen Planung und Aufbau der Geodateninfrastruktur (GDI).

INSPIRE: Im Rahmen der Anforderungen von INSPIRE ist Schleswig-Holstein aufgefordert, Geodaten und -Dienste von Landes- und Kommunalstellen in standardisierter Form bereitzustellen. Diese wird als zentrale Infrastruktur aufgebaut. Die Arbeit wird in der Kontaktstelle GDI-DE vorgenommen. Über diese werden die INSPIRE-Anforderungen an die Beteiligten, die geodatenhaltenden Stellen, kommuniziert. Weiterhin sind die Prozesse der Fachnetzwerke und Datenidentifizierung sowie -aufbereitung zu koordinieren.

GDI: Im Umfeld der GDI-SH sind alle Arbeiten für den Aufbau und die Umsetzung einer Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein angesiedelt. Hierzu gehört auch die Führung der Geschäftsstelle des Lenkungsgremium GDI-SH. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist der Betrieb der zentralen GDI-Komponenten im Geoportal Schleswig-Holstein.

AAA-Integration: Geobasisdaten bilden die fachneutrale Kernkomponenten (FNK), auf deren Basis Geofachdaten zu führen sind (GDIG - Geodateninfrastrukturgesetz). Es gilt die Anforderungen der Geodatenintegration, in Bezug auf geometrische und semantische Konflikte, zu erfüllen.



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