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Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Flächenänderungen

Können Grundstücke schrumpfen oder wachsen?

Letzte Aktualisierung: 09.05.2022

Die Flächenangabe eines Flurstücks ist Grundlage für den Grundstückswert, für Steuern, für Kaufverträge, Abgaben und anderes mehr. Die Fläche eines Flurstücks wird heute fast ausschließlich nach örtlich ermittelten Maßen oder Koordinaten berechnet. Sie hat deshalb eine hohe Genauigkeit; trotzdem nimmt sie nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil - und das zu Recht:

Ein Großteil der im Liegenschaftskataster und Grundbuch angegebenen Flächen entstammen dem preußischen Grundsteuerkataster, dessen Aufstellung im Jahre 1876 abgeschlossen wurde. Die Flächen wurden vielfach nach der damaligen Uraufnahme graphisch berechnet und sind dementsprechend ungenau.

Graphische Flächenberechnung bedeutet: Die Flurstücke wurden nach der Aufmessung direkt in Karten mit dem Maßstab 1:5.000 bis 1:1.000 eingetragen. Auf dieser Karte hat man anschließend das Flurstück in Dreiecke und Trapeze zerlegt. Die mit dem Zirkel herausgegriffenen Maße dienten dann zur Flächenberechnung.

Die Genauigkeit dieser Flächenangabe ergibt sich im Wesentlichen aus:

  • der Zeichenungenauigkeit der Urkarte (± 0,1 bis 0,2 mm) und deren Maßstab,
  • der Abgreifgenauigkeit aus der Karte (bestenfalls ± 0,1 mm) und
  • anderen tatsächlich begangenen Mess-, Zeichen- und Rechenfehlern, die jedoch in der Regel nicht mehr nachweisbar sind.

Die Erfahrungen zeigten schon bald, dass Flächenabweichungen im Einzelfall bis zu 10 Prozent betrugen. Deshalb konnte die Flächenangabe auch nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuches teilnehmen.

Seit geraumer Zeit werden die Flächengrößen, aufgrund verbesserter Mess- und Auswertetechniken, neu berechnet und damit exakter in Grundbuch und Kataster
nachgewiesen.

Bei der Neuberechnung mit den tatsächlich gemessenen Werten kommt es zu Abweichungen der bisherigen Flächenangaben. Die "neue Fläche" wird dann durch Flächenberichtigung von Amts wegen eingeführt. Eigentümerinnen und Eigentümer werden davon durch ein Erläuterungsschreiben in Kenntnis gesetzt.
(Übrigens: Flächenberichtigungen fallen in etwa genauso häufig positiv wie negativ aus!)

Schlussfolgerung: Bei der Flächenberichtigung ändert sich nichts an den Grenzen des Flurstücks. Es wird lediglich die alte Flächenangabe durch eine neue (exaktere Berechnung) ersetzt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVermGeo SH gerne zur Verfügung.

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