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Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Teilungsvermessung/ Bauplatzvermessung

Welche Schritte sind notwendig, um ein Grundstück neu zu vermessen?

Letzte Aktualisierung: 05.02.2024

Sie haben sich entschlossen, einen Teil eines Grundstücks zu kaufen oder zu verkaufen. Auf dem Weg zu einem neuen Grundstück sind viele Dinge zu beachten.

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Teilungsvermessung

Wann muss ein Grundstück vermessen werden?

Voraussetzung für den Erwerb eines Grundstücks ist es, dass die Fläche im Liegenschaftskataster als eigenständiges Flurstück verzeichnet ist. Wenn Sie also einen Teil eines Flurstücks erwerben wollen, muss eine Teilungsvermessung durchgeführt werden. Eine Teilungsvermessung ist auch dann erforderlich, wenn Sie von Ihrem Nachbarn einen Teil seines Grundstücks zukaufen wollen, um Ihr Grundstück zu vergrößern.

Hinweise zur Teilungsvermessung (PDF, 4MB, Datei ist barrierefrei)

Wer führt Teilungsvermessungen aus?

Grundstücksvermessungen sind hoheitliche Aufgaben.

Sie werden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) (Abteilungen Liegenschaftskataster) und von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren durchgeführt. Wir arbeiten bürgernah, wirtschaftlich und kostenbewusst.

Erfahrene Vermessungsexperten beraten Sie bei der Festlegung der Grenzen. Wir arbeiten für Sie mit modernsten elektronischen Mess- und Auswertesystemen.

Der Antrag auf eine Teilungsvermessung kann jetzt auch online beantragt werden unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/.

Wie läuft eine Grundstücksvermessung ab?

In den Liegenschaftskataster-Abteilungen des LVermGeo SH werden die für die Vermessung erforderlichen Vermessungsunterlagen (das sind die bei vorangegangenen Vermessungen entstandenen Vermessungszahlen) bereitgestellt. Der Termin der Vermessung wird den Beteiligten (Eigentümerin/Eigentümer, Erwerberin/Erwerber und Grenznachbarin/Grenznachbar) im Vorwege mitgeteilt.

Bei der örtlichen Vermessung werden zunächst die bestehenden Grenzen des zu teilenden Grundstücks aufgesucht und überprüft. Dabei können auf Wunsch fehlende Grenzmarken wiederhergestellt und neu abgemarkt werden.

Danach erfolgt in Absprache mit den Beteiligten die Festlegung der neuen Grenzen und die Abmarkung der neuen Grenzpunkte.

Bei einem Grenztermin werden den Beteiligten die alten und neuen Grenzen angezeigt und erläutert. Hierüber wird ein schriftliches Protokoll (das amtliche Grenzprotokoll) erstellt. Beteiligte, die bei dem Grenztermin nicht anwesend sind, erhalten eine Kopie des Grenzprotokolls.

Die bei der Vermessung entstandenen Vermessungszahlen werden in einem Vermessungsriss festgehalten. Mit Hilfe dieser Zahlen können die alten und neuen Grenzen dieses Grundstücks jederzeit überprüft und wieder hergestellt werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVermGeo SH berechnen die Flächen der Trennstücke und tragen die neuen Grenzen in die amtliche Liegenschaftskarte ein. Dabei erhalten die Trenn- und Reststücke auch neue Flurstücknummern. Anschließend werden die Katasterauszüge erstellt, mit denen die Notarin/der Notar dann die Umschreibung des neuen Grundstücks beim Grundbuchamt beantragt.

Wonach richten sich die Vermessungskosten?

Als Grundlage zur Kostenberechnung dient die vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein herausgegebene Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich im Wesentlichen aus der Größe und dem Wert des Trennstücks. Über die genaue Höhe der Kosten informieren Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Liegenschaftskataster-Abteilungen des LVermGeo SH.

VermGebVO vom 05. Oktober 2022, gültig ab 01. Januar 2023

Geht's auch digital?

Selbstverständlich unterstützen wir als moderne Verwaltung auch den digitalen Datenfluss. So können Sie uns auf der einen Seite Ihre Entwürfe für die Teilungsvermessungen als digitale Daten zu schicken. Gängige Beispiele hierfür sind Grundstücks- oder Bebauungspläne im dwg- oder dxf-Format. Auf der anderen Seite übermitteln wir Ihnen auf Ihren Wunsch die Ergebnisse in digitaler Form.

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