Karten, die nach einheitlichen Gestaltungsrichtlinien und im gleichen Blattschnitt hergestellt werden, bezeichnet man als Kartenwerke. In den Ländern der Bundesrepublik Deutschland werden topographische Kartenwerke nach einheitlichen Zeichenvorschriften, den sogenannten Signaturenkatalogen, bearbeitet.
In topographischen (ortsbeschreibenden) Karten werden die Siedlungen, Verkehrswege, Gewässer, Geländeformen, die Vegetation und sonstige Erscheinungsformen der Erdoberfläche möglichst genau und vollständig wiedergegeben. Die Darstellung der topographischen Objekte erfolgt durch Kartenzeichen (Signaturen), die ergänzende Erläuterungen durch Namen und Schriftzusätze erhalten.
Der Karteninhalt ist abhängig vom Maßstab der Karte.