Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (VV zu § 44 LHO) Studienbewerberinnen / Studienbewerbern des Vollzeitstudiengangs oder des Fernstudiums der Fachrichtung Vermessungswesen / Geodäsie / Geoinformatik / Geoinformation mit dem Ziel des Bachelor- bzw. Diplom-Abschlusses Zuwendungen zur langfristigen Sicherstellung des nachhaltigen Personalbedarfs an Nachwuchskräften in der Funktionsebene der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt.
Zuwendungsrichtlinie Nachwuchskräfte
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