Fragen der Lebensmittelsicherheit wie auch die Begutachtung von Bedarfsgegenständen werden im Geschäftsbereich 4 bearbeitet. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Lebensmitteln zu schützen. Dazu werden Angaben und Auslobungen u.a. zur Herstellung, Beschaffenheit, Herkunft und Menge genauso wie das Vorhandensein und die Richtigkeit von Kennzeichnungsfragen geprüft. Dabei spielt sowohl ein vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz eine Rolle, wie auch der Schutz vor Irreführung und Täuschung. Die Verbraucherinformation nimmt hierbei an Bedeutung zu.