Die Vollzugsaufgaben im Bereich der Tierarzneimittel-, der Futtermittel- und der Handelsklassenüberwachung werden in Schleswig-Holstein zentral vom Landeslabor durchgeführt. Dabei finden im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung insbesondere Kontrollen von landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, tierärztlichen Hausapotheken und Einzelhändlern statt. Bei der Futtermittelüberwachung werden hauptsächlich Futtermittelhersteller und -händler sowie landwirtschaftliche Nutztierhaltungen kontrolliert. Zu den Überwachungstätigkeiten dieser beiden Fachbereiche gehören auch die Cross-Compliance-Kontrollen zum Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie die Probennahme nach nationalen Kontrollplänen an lebenden und geschlachteten Tieren sowie Lebens- und Futtermitteln. Die Einhaltung der Vermarktungsnormen für Fleisch, Eier, Geflügel, Obst und Gemüse wird auf der Erzeuger- und Großhandelsebene sowie in Schlachtbetrieben überwacht.