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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Denkmalpflege in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 02.06.2015

Die staatliche Denkmalpflege blickt auf eine über hundertjährige Tradition zurück. 1893 wurde Gymnasialoberlehrer Prof. Dr. Richard Haupt zum zunächst ehrenamtlichen Provinzialkonservator berufen. Er hatte bereits in den Jahren 1886 bis 1890 die Bestandsaufnahme der Bau- und Kunstdenkmäler im Lande vorgenommen. Damit war die amtliche Denkmalpflege etabliert. Ihr Augenmerk galt den herausragenden Kunst- und Geschichtsdenkmälern im öffentlichen und kirchlichen Besitz. Unter dem Nachfolger Ernst Sauermann, gleichzeitig Direktor des Provinzialmuseums in Kiel, entwickelte sich das Amt ab 1924 zu einer kleinen Behörde. Die Pflege von Denkmälern bürgerlicher und bäuerlicher Kultur kam hinzu. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Landesamt für Denkmalpflege gebildet und 1958 ein Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Seit den 1970er Jahren erfolgte eine Ausweitung des Aufgabengebiets auf Zeugnisse des Städtebaus und der Alltagskultur. 1993 kam die Gartendenkmalpflege hinzu, mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes 1996 die Erhaltung und Pflege kulturlandschaftsprägender Elemente und Denkmalbereiche, 2012 die technischen Kulturdenkmale. Mit der Novellierung des Gesetzes 2015 wurde statt des konstitutiven Eintragungsverfahrens (Eintragung als Verwaltungsakt) nun - wie in den meisten anderen Ländern - ein Listenverfahren eingeführt.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserer Festschrift zum 100jährigen Bestehen der staatlichen Denkmalpflege, erschienen 1993 unter dem Titel "Denkmalpflege in Schleswig-Holstein" im Wachholtz-Verlag in Neumünster, im Buchhandel erhältlich.

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