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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Denkmalrat, Denkmalbeiräte, Ombudsmann und Vertrauensleute



Letzte Aktualisierung: 10.03.2023

Denkmalrat

Der Denkmalrat wird von der obersten Denkmalbehörde, dem Ministerium, gebildet und berät die Denkmalschutzbehörden. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und auf Zeit ernannt worden. Der Denkmalrat ist unabhängig und kann sich zu Einzelfällen sowie zu grundsätzlichen und aktuellen Fragestellungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege äußern. Er kann auch Empfehlungen aussprechen. Bei Widersprüchen gegen die Eintragung von beweglichem Kulturgut und vor Ausweisungen von Schutzzonen ist er anzuhören. Näheres regelt eine Verordnung für den Denkmalrat.

Landesverordnung über den Denkmalrat (Denkmalratsverordnung)

Grundsatzbeschlüsse des Denkmalrates

Grundsatzbeschluss des Denkmalrates vom 21.03.2022 zum Sonderprogramm "Denkmalpflege 2023 bis 2032 in Schleswig-Holstein"

Grundsatzbeschluss Sonderprogramm "Denkmalpflege 2023-2032 in Schleswig-Holstein"  (PDF, 143KB, Datei ist barrierefrei)

Mitglieder des Denkmalrates (Vorschlagende Institution)

Sascha Sebastian Färber (Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. / Haus und Grund SH)

Meinhard Füllner (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände)

Sophie Freifrau von Fürstenberg-Plessen (Familienbetriebe Land und Forst Schleswig-Holstein e.V. / ehem. Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzer)

Dr. Henning Höppner (Schleswig-Holsteinischer Heimatbund)

Christoph Kostka (Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen)

Christian Leonhardt (Verband der Restauratoren)

Heike Mahrt (Handwerkskammer Schleswig-Holstein)

Beate von Malottky (Obere Denkmalschutzbehörden)

Traute Meyer (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Oberste Denkmalschutzbehörde)

Deike Möller, stellvertretende Vorsitzende des Denkmalrates (Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland)

Prof. Dr. Alexandra Pesch (Obere Denkmalschutzbehörden)

Friedrich Graf zu Rantzau (Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftskammer)

Dr. Maren Rosenkötter (Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland)

Christine Scheer (Interessengemeinschaft Bauernhaus / Baupflege)

Susanna Sunder-Plassmann, Vorsitzende des Denkmalrates (Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein)

Hans-Werner Tovar (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände)

Thore Oliver Overath (Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck / Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein)

Dr. Christina Wiener (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Oberste Denkmalschutzbehörde)

Die im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Fraktionen können jeweils ein Mitglied mit beratender Stimme entsenden.

Der Denkmalrat hat seine Geschäftsstelle beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Jensendamm 5, 24103 Kiel

Denkmalbeiräte

Kommunen und untere Denkmalschutzbehörden können ehrenamtliche Beiräte bilden. Bisher gibt es solche Beiräte noch nicht.

Ombudsmann

Dr. Wilhelm Poser ist zum Ombudsmann berufen worden und ist damit Ansprechpartner und Mediator bei Fragen und unterschiedlichen Interessen in Sachen Denkmalschutz. Der langjährige Leiter des Baudezernats der Nordelbischen Kirche soll vor allem zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und der Wirtschaft vermitteln und in schwierigen Fällen die notwendigen Gesprächspartner zusammenbringen.

Kontakt

Vertrauensleute

Die oberen Denkmalschutzbehörden können im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten ehrenamtlich tätige Vertrauensleute bestellen. Bisher sind im Bereich der Baudenkmalpflege noch keine Personen ernannt worden.

Landesverordnung über die Vertrauensleute für Kulturdenkmale

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