Navigation und Service

Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Gartendenkmalpflege

Letzte Aktualisierung: 10.03.2023

Schutz und Pflege von Gärten, Parks und Grünanlagen, nicht konfessionellen Friedhöfen und Ehrenmalen, Gedenkstätten und Elementen der historischen Kulturlandschaft
Dr.-Ing. Margita M. Meyer
Tel. 0431 69677.75
margita.meyer@ld.landsh.de

Sonderregelung: Vor der Erteilung einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz hat die untere Denkmalschutzbehörde die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einzuholen, wenn Gründenkmale betroffen sind.

Landesverordnung über die Einführung des Zustimmungsvorbehalts bei Genehmigungsverfahren betreffend Gründenkmale

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon