Navigation und Service

Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Städtebauliche Denkmalpflege

Letzte Aktualisierung: 18.12.2023

In der städtebaulichen Entwicklung, der Landespflege und der Landesplanung sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege einzubeziehen und bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Das Landesamt für Denkmalpflege ist daher als „Träger öffentlicher Belange“ gehalten, den Kommunen als Trägerinnen der Bauleitplanung eindeutige Hinweise zu geben, ob in den Planungsgebieten Kulturdenkmale vorliegen, welche Bedeutung sie haben, ob eine Genehmigung für die Veränderung der Umgebung notwendig sein könnte und wie sich die Planungen auswirken (§ 4 DSchG).

Als Folge großflächiger Stadtsanierungen und der Fortentwicklung des Städtebaurechts zu Beginn der 1970er Jahre wurde 1973 eine in der Denkmalpflege bundesweit tätige Arbeitsgruppe „Sanierungsfragen“ eingerichtet. Mit dem Denkmalschutzjahr 1975 richtete das schleswig-holsteinische Landesamt als erstes ein „Fachreferat für städtebauliche Denkmalpflege“ ein, besetzt bis 2002 und dann wieder ab 2010. Bereits 1972 wurde im schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetz die Definition eines Kulturdenkmals um eine städtebauliche Bedeutung erweitert. Städtebauliche Denkmalpflege ist Teil des Gesamtsystems Denkmalpflege: einerseits ihr spezifischer Schutzgegenstand, die objektübergreifende geschichtliche Überlieferung in Form von ländlichen Siedlungen, Städten und Kulturlandschaften, andererseits bestimmte methodische Arbeitsansätze, etwa die Darstellung und Vertretung denkmalpflegerischer Belange als langfristige Vorsorge in räumlichen, speziell städtebaulichen Planungsprozessen.

Die Belange städtebaulicher Denkmalpflege sind aber nicht nur im Denkmalschutzgesetz verankert, sondern auf der Grundlage von Verfassungsvorgaben und internationalen Konventionen auch in den Planungsgesetzen des Bundes zum städtebaulichen Planungsrecht (Baugesetzbuch), zum Recht räumlicher Gesamtplanungen (Raumordnungsgesetze), zum Fachplanungsrecht sowie zum Umweltprüfungsrecht (Umweltverträglichkeitsprüfung). Somit ist die Mitwirkung der Denkmalpflege in diesen verfahrensmäßig formalisierten Planungen sichergestellt.

Glückstadt, Blick in den Hafen, im Vordergrund alte Segelschiffe

Im Alltag bedeute dies, dass das Landesamt bei allen öffentlichen Planungen beteiligt wird, seien es Großverfahren im Rahmen von Planfeststellungsverfahren (z.B. Eisenbahn- und Autobahnausbau, Stromtrassen), Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (etwa Windkraftanlagen, Solarparks usw.) bis hin zu den „normalen“ Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen. Daneben beteiligt sich die städtebauliche Denkmalpflege auch bei Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Stadtentwicklungsplänen, Ortsanalysen und anderen informellen Planungen. Eigeninitiative Ansätze wie die Entwicklung denkmalpflegerischer Zielplanungen, die Erstellung von Baualtersplänen zur Stadtsanierung und von denkmalpflegerischen Erhebungsbögen, Denkmalpflegeplänen oder Definitionen historischer Kulturlandschaften kommen im Alltag zu kurz.

Über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe „Städtebauliche Denkmalpflege“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland besteht ein intensiver bundesweiter Austausch mit den Fachkollegen in den anderen Landesämtern. Über diese und weitere Vernetzungen mit Institutionen und Forschungseinrichtungen fließen neueste Erkenntnisse und Entwicklungen in die Arbeit des Fachreferats ein.

Dr. Heiko K. L. Schulze

Der Text basiert (und zitiert) u.a. auf dem Artikel „Städtebauliche Denkmalpflege“ aus: Volkmar Eidloth, Gerhard Ongyert, Heinrich Walgern: Handbuch Städtebauliche Denkmalpflege, hrsg. von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (= Berichte zu Forschung und Praxis der Denkmalpflege in Deutschland, Bd. 17), Petersberg 2013.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon