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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Gartendenkmalpflege

Letzte Aktualisierung: 07.05.2015

Historische Gärten sind in ihrer Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit unersetzliche Teile der Kulturlandschaft und der kulturellen Identität. Sie sind »lebendige« Denkmale, biologische Wesen, die mit ihren pflanzlichen Elementen einem permanenten Wandel unterliegen und daher besonderer Schutzstrategien bedürfen.

Das Fachreferat Gartendenkmalpflege im Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein wurde anlässlich des 100 jährigen Bestehens der staatlichen Denkmalpflege im Land als letztes und jüngstes Fachreferat 1993 eingerichtet. Gleichzeitig wurde in diesem Jahr die Definition des Kulturdenkmals um eine „die Kulturlandschaft prägende“ Bedeutung erweitert. Zu den Gründenkmälern gehören nicht nur historische Parks und Gärten, sondern auch baumbestandene Dorf-, Markt- und Stadtplätze, Alleen, Baumkränze, Friedhöfe und Ehrenmale sowie besondere Solitäre (Geschichtsbäume).

Blick durch den Laugengang am Auberghof in Trittau
Laubengang Auberghof in Trittau

Aufgaben der Gartendenkmalpflege sind die konservatorische Beratung am Objekt und die Erarbeitung der im Zusammenhang mit denkmalpflegerechtlichen Verfahren erforderlichen Stellungnahmen, ebenso wie die Erfassung, Bewertung, wissenschaftliche Erforschung, Dokumentation und publizistische Darstellung der Gartendenkmale. Bei der Erforschung und Pflege historischer Gärten ist es unumgänglich, möglichst alle Facetten eines manchmal über Jahrhunderte gewachsenen Gartens zu erkennen, angemessen zu berücksichtigen und methodische Lösungen zur Erhaltung und Fortentwicklung zu erarbeiten. Da historische Gärten zumeist in Bezug zu historischen Gebäuden wie z.B. Herrenhäuser stehen, sind sie oft Teil übergreifender denkmalpflegerischer Intentionen.

Bei der Bewertung von Kulturdenkmalen der Garten- und Landschaftsgestaltung wird die theoretische Analyse der historischen und gestalterischen Entwicklung mit dem Abgleich des aktuellen Bestandes verbunden. Aus den Ergebnissen von Forschung und Bestandserfassung werden Schutzgut und Schutzziele abgeleitet.

Die Kartierung des Bestands sowie die Aufstellung von Entwicklungsplänen im Rahmen von Parkpflegewerken (PPW) und Denkmalpflegerischen Zielstellungen (DZ) sowie spezielle restauratorische Untersuchungen und Maßnahmen können mit direkten Zuschüssen gefördert werden. Das Spektrum reicht dabei vom Zuschuss für ein Baumsachverständigengutachten über die Beteiligung an einer Reparatur defekter Drainagerohre oder Zäune bis hin zur Übernahme von 50% der Kosten bei Instandsetzungsarbeiten an baulichen Ausstattungselementen.

Ein besonderes Anliegen beim Umgang mit denkmalgeschützten Gartenanlagen ist deren kontinuierliche und fachgerechte Pflege. Wo auf ein Mindestmaß an Pflege verzichtet wird, führt dies kurz- oder mittelfristig zu Substanzverlusten und finanziellen Belastungen, die uns und künftigen Generationen erspart bleiben sollten.

Absolventen der Masterstudiengänge Gartendenkmalpflege haben die Möglichkeit, im Rahmen denkmalpflegerischer Maßnahmen ein Praktikum zu absolvieren. Neben der Erforschung und Kartierung bestehender historischer Grünanlagen kann auch bei der Inventarisation mitgearbeitet werden.

Über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe „Gartendenkmalpflege“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland besteht ein intensiver bundesweiter Austausch mit den Fachkollegen in den anderen Landesämtern. Über diese und weitere Vernetzungen mit Institutionen und Forschungseinrichtungen fließen neueste Erkenntnisse und Entwicklungen in die Arbeit des Fachreferats Gartendenkmalpflege ein.

Dr.-Ing. Margita M. Meyer

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