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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Die Aufgaben des Landesamtes für Denkmalpflege im Überblick

Letzte Aktualisierung: 06.05.2015

Das Landesamt prüft anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien den besonderen Wert eines Kulturdenkmals und legt die Maßstäbe, die Methodik für die Erfassung und Pflege sowie den Schutzumfang der Kulturdenkmale fest. Daraus folgt die Aufnahme von Kulturdenkmalen in die Denkmalliste des Landes, die u.a. hier auf der Homepage veröffentlicht wird.

Zu den weiteren Aufgaben zählt die Mitwirkung an denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Veränderungen von Kulturdenkmalen durch Beratung im Vorfeld der Genehmigungen der Unteren Denkmalbehörden. Denkmalpflegerische Maßnahmen, deren Kosten nicht durch einen verbesserten Nutzwert zu rechtfertigen sind, können auch mit Zuschüssen des Landes gefördert werden. 

Als Fachbehörde und Fachaufsichtsbehörde über die Unteren Denkmalschutzbehörden ist das Landesamt mit Fachleute in den Bereichen Inventarisation, Bauforschung, Bautechnik, Restaurierung, Dokumentation, Gartendenkmalpflege, profaner und kirchlicher Denkmalpflege und der städtebaulichen Denkmalpflege ausgestattet.  

Es ist zuständig für die Steuerförderungen gemäß §§ 7i, 10f, 10g und 11b Einkommensteuergesetz. 

Als "Träger öffentlicher Belange" ist das Landesamt als obere Behörde bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen rechtzeitig zu beteiligen und seine Bedenken und Anregungen zu berücksichtigen. 

Das Landesamt hat die Pflicht, die Öffentlichkeit über die Aufgaben und Ziele der Denkmalpflege und die Ergebnisse von Sanierungen und Grabungen zu informieren sowie Restaurierungen, Sanierungen und Grabungen zu dokumentieren.

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