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Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Das Eisenbahndezernat und seine Aufgaben



Letzte Aktualisierung: 16.01.2020

Das Eisenbahndezernat und seine Aufgaben

Zug vor Rapsfeld
Der LBV.SH ist für alle nichtbundeseigene Eisenbahnen zuständig.

Das Eisenbahndezernat ist in Schleswig-Holstein die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für nichtbundeseigene Eisenbahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen und Seilbahnen. Es betreut ca. 131 Eisenbahnunternehmen, 488 km Gleisanlagen mit 886 Weichen, 51 Eisenbahnbrücken und 418 Bahnübergängen. Es erledigt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT) sowie dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH). Zur Bewältigung des Aufgabenumfangs bedient sich das Eisenbahndezernat der Mithilfe des Ei­senbahn-Bundesamtes auf vertraglicher Grundlage.

Für einen Überblick sind einige Aufgaben des Dezernats beispielhaft darge­stellt: 

  • Angelegenheiten der Gesetzgebung
  • Genehmigungen, Betriebserlaubnisse und Zulassungen der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen sowie Fahrzeug- und Wagenhalter
  • Bauaufsicht, Zulassung und Überwachung in den Bereichen Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau und Maschinenanlagen
  • Technische Aufsicht und Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen
  • Abnahme, Zulassung und Aufsicht über Triebfahrzeuge, Lokomotiven, Personen- und Güterwagen
  • Aufsicht über sonstige überwachungsbedürftige Anlagen
  • Nichttechnische Aufsicht, Rechtsaufsicht und Finanzaufsicht
  • Genehmigung und Finanzierung von Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen

 

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