Das Land ist um eine schnelle Verteilung von Bewohnern der Landesunterkünfte auf die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein bemüht. Den Kommunen werden dabei ausschließlich Asylsuchende zugewiesen, die geimpft und/oder negativ auf das Corona-Virus getestet wurden.
Mit der Inbetriebnahme einer vierten Landesunterkunft in Bad Segeberg im Juni 2020 hat das Land Möglichkeiten geschaffen, die Belegungssituation in den Unterkünften zu entzerren.
Menschen in den Einrichtungen, die positiv getestet wurden oder als Verdachtsfall gelten, werden isoliert untergebracht. Sie haben keinen Kontakt zu den anderen Bewohnern. Ihre Mahlzeiten nehmen sie auf den Zimmern ein. Die zur Versorgung der isolierten Bewohner notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Betreuung, Wache, Reinigungskräfte, ärztlicher Dienst) wurden mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet.
Die Essenszeiten in den Bewohnerkantinen wurden erweitert, um die Anzahl der gleichzeitig essenden Bewohnerinnen und Bewohner zu senken. So wird ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet. In allen Landesunterkünften besteht die Möglichkeit, sich das Essen abzuholen und in den Zimmern zu sich zu nehmen. Bei Bedarf wird auf die ausschließliche Essensausgabe zum Mitnehmen umgestellt. Das ist seit Beginn der Pandemie schon mehrmals umgesetzt worden.