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Landesarchiv
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Aufgaben

Letzte Aktualisierung: 31.03.2022

Das Landesarchiv Schleswig-Holstein ist eine Landesoberbehörde, die dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugeordnet ist. Als einziges Staatsarchiv des nördlichsten Bundeslandes ist es für die Überlieferung des Landtags, der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung und -justiz zuständig. Seinen Sitz hat es im Prinzenpalais in Schleswig.

Zu den Aufgaben des Landesarchivs, die im Paragraf 4 des Landesarchivgesetzes genannt werden, zählen vor allem:

  • Die archivwürdigen Unterlagen der Verwaltungen, Behörden und Gerichte im Land Schleswig-Holstein sowie ihrer Funktions- und Rechtsvorgänger übernimmt, sichert und verwahrt es und macht sie für Zwecke der Forschung und Bildung, der Verwaltung und Rechtssicherung benutzbar.
  • Archivwürdiges Schriftgut nichtstaatlicher Herkunft wie Nachlässe, Guts-, Familien-, Vereinsarchive kann es gleichfalls archivieren.
  • Es erteilt Auskünfte, erbringt aus seinen Quellenbeständen Dienstleistungen für die wissenschaftliche und heimatkundliche Forschung, berät in allen Benutzungsfragen und unterstützt Verwaltungs- und Bildungsinstitutionen.
  • Durch Publikationen, Ausstellungen zu historischen Themen und Vortragsveranstaltungen fördert es die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein und seiner Einrichtungen.
  • Das Landesarchiv nimmt zentrale Aufgaben im schleswig-holsteinischen Archivwesen wahr und trägt zur Qualifizierung ehren-, neben- und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Archiven des Landes bei.
  • Das Landesarchiv fungiert als "Gedächtnis des Landes". Seine Quellenbestände gewährleisten die Transparenz des Verwaltungs- und Rechtshandelns, die Sicherung von Rechtsgrundlagen für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger sowie die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Landeskunde.
  • Als Landesfilmarchiv sichert es dokumentarische Filmaufnahmen aus Schleswig-Holstein und stellt sie für Dritte bereit.
  • Das Landesarchiv führt die kommunale Wappenrolle des Landes Schleswig-Holstein.

Landesarchivgesetz

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