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Landesarchiv
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Sicherungsverfilmung

Letzte Aktualisierung: 31.03.2022

Die Sicherungsverfilmung von Archivalien erfolgt auf der Grundlage der "Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" vom 14. Mai 1954 im Auftrag und auf Kosten des Bundes. Wertvolles Archivgut der höchsten Dringlichkeitsstufe wird nach einem bundesweit einheitlich vorgeschriebenen Verfahren auf alterungsbeständigem 35-Millimeter-Mikrofilmmaterial aufgenommen.

Im März 1999 wurde ein "Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954" angenommen. Mit dem Inkrafttreten wird in den nächsten Jahren gerechnet, wenn mindestens zwanzig Ratifikationen erfolgt sind. Kernpunkte des Protokolls sind die eindeutigere Klassifizierung von Kulturgut, die höhere Notwendigkeit, Schutzzeichen anzubringen und die verbesserten Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die Konvention.

Regelmäßig werden die Sicherungsfilme im zentralen Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, einem atomwaffensicheren ehemaligen Bergwerksstollen mit höchster Sicherheitsstufe, eingelagert. Damit ist auch das Archivgut Schleswig-Holsteins durch fotografische Ersatzüberlieferung in großen Teilen vor denkbaren Katastrophenfällen gesichert.

In der 1962 eingerichteten Sicherungsverfilmungsstelle des Landesarchivs sind drei Mitarbeiterinnen tätig. Sie fertigen jährlich rund eine Million Mikrofilmaufnahmen an. Seit einigen Jahren werden hier auch Archivalien des Staatsarchivs Hamburg sicherungsverfilmt.

Vor der Einlagerung im zentralen Bergungsort werden die Sicherungsfilme im Landesarchiv dupliziert. Diese Duplikatfilme können für vielfältige Zwecke im Landesarchiv benutzt werden.

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