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Landesarchiv
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Die Zusammenlegung von Kommunen und ihre Auswirkungen auf die Kommunalheraldik

Letzte Aktualisierung: 01.04.2022

Hinweise und Empfehlungen von Elke Strang

Die im Wesentlichen durchgeführten Gebietsreformen haben auch ihre Auswirkungen auf die schleswig-holsteinische Wappenlandschaft, denn bei Fusionen von Kommunen erlöschen ihre bis dahin verwendeten Wappen, das heißt, diese werden ungültig und können nicht mehr verwendet werden.

Entschließt sich die neue Kommune, ebenfalls ein Wappen zu führen, so bieten sich ihr mehrere Möglichkeiten:

Wappen der Stadt Fehmarn

Sie übernimmt unverändert das Wappen einer Kommune, die in ihr aufgegangen ist. So hat beispielsweise die neu zusammengeschlossene Stadt Fehmarn das Wappen der ehemaligen Stadt Burg auf Fehmarn – nun Teil der neuen Stadt – ohne Abwandlung übernommen.

Diese Möglichkeit wird besonders gerne genutzt, wenn unter den sich zusammenschließenden Kommunen nur eine wappenführende Kommune vorhanden ist. Der Vorteil liegt auf der Hand: Das Wappen ist eingeführt und in der Bevölkerung bekannt, lediglich der Geltungsbereich wird vergrößert.

Es ist allerdings auch möglich, das alte Wappen modifiziert zu übernehmen, zum Beispiel einen Farbwechsel oder eine Spiegelung (seitenverkehrte Darstellung) der Figuren durchzuführen. So kann man deutlich machen, dass sich das Wappen nunmehr auf die neue Kommune bezieht, die alle in ihr aufgegangenen Kommunen repräsentiert.

Sind in der neuen Kommune mehrere wappenführende Kommunen aufgegangen, empfiehlt es sich, für das neue Wappen jeweils ein Element – dies kann sowohl eine Farbe, eine Figur oder die Schildaufteilung sein – aus den alten Wappen auszuwählen. So ist jede Kommune gleichberechtigt in dem neuen Wappen vertreten. Diesen Weg hat zum Beispiel das Amt Trave-Land gewählt.

Das Amt ist aus der Fusion der ehemaligen Ämter Segeberg und Wensin entstanden. Der Pferdekopf ist ein Zitat aus dem gelöschten Wappen des Amtes Segeberg, während der Eichenzweig aus dem alten Wappen des ehemaligen Amtes Wensin stammt. Die beiden Rapsblüten erinnern an die aufgegangen Ämter und repräsentieren gleichzeitig die Einheit der neuen Kommune.

Der Entwurf eines neuen Wappens ohne Bezug auf ein altes Wappen ist besonders dann angebracht, wenn

  • zwischen den sich zusammenschließenden Kommunen keine Einigkeit über die Verwendung der alten Wappen zustande kommt,
  • eine Zusammenlegung der alten Wappen in einem neuen Wappen aus heraldischen Gründen nicht umsetzbar ist,
  • keine alten Wappen vorhanden sind, auf die man zurückgreifen könnte,
  • und – nicht zuletzt – die neue Kommune bewusst ein neues Wahrzeichen wählt, um das Zusammenwachsen der alten Kommunen zu einer neuen Einheit zu fördern und zu symbolisieren.

Gelöschte, das heißt ungültige Wappen können nur von ihren unmittelbaren Rechtsnachfolgern ohne Veränderung übernommen werden. Löst sich zum Beispiel ein Amt auf oder schließt es sich mit einem weiteren Amt zu einem neuen Amt zusammen, so kann zwar das neue Amt als Rechtsnachfolger das Wappen übernehmen, nicht jedoch ein anderes Amt oder eine Gemeinde.

Dennoch besteht oft der Wunsch, das alte Wappen lebendig zu halten und an die Kommune, die es repräsentierte, zu erinnern. Dies lässt sich durch ein "Wappenzitat" bewerkstelligen. Ist der Rechtsnachfolger der aufgelösten Kommune einverstanden, kann eine andere Kommune deren Wappen mit einigen deutlich unterscheidbaren, aber nicht das Gesamtbild beeinträchtigenden Veränderungen übernehmen.

Solche Veränderungen bestehen zum Beispiel im Austausch oder in der Hinzufügung von kleinen Beizeichen. Auch eine Spiegelung des Wappens ist denkbar. Die Änderung der Farben allein reicht allerdings nicht aus, da diese in der schwarz-weißen Darstellung im Dienstsiegel nicht sichtbar werden und so keine Unterscheidung zwischen altem und neuem Wappenträger gegeben ist.

Das Landesarchiv ist gerne bereit, die Wappenfindung einer Kommune beratend zu begleiten. Unabhängig von der gewählten Wappenvariante entspricht das Annahmeverfahren dem einer üblichen Wappenannahme. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsnachfolger von fusionierten Kommunen sich zur unveränderten Übernahme eines alten Wappens entschließt. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auch in den beiden Texten unter "Leitfaden" und "Annahmeverfahren".

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