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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Was wir für Sie tun...

Elterngeld und Elterngeld plus

Letzte Aktualisierung: 04.04.2022

Elterngeld

Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein führt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in seinem Einzugsbereich durch. Für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren sind, wird in der Regel für die ersten zwölf Lebensmonate Elterngeld gezahlt.

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Direkte Ansprechpartner finden Sie hier.

Elterngeld Plus

Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft, dessen neue Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten werden.

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