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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 a IfSG bei notwendiger Betreuung

Letzte Aktualisierung: 28.04.2020

Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei notwendiger Betreuung aufgrund eines behördlich angeordneten Betretungsverbotes oder der vorübergehenden Schließung einer Kindertageseinrichtung, Tagespflegestelle oder Schule für erwerbstätige Sorgeberechtigte bzw. erwerbstätige Pflegeeltern.

Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 a IfSG bei notwendiger Betreuung (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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