Landesamt für
soziale Dienste: Thema: Ministerien & Behörden
Aufgaben der Arzneimittelüberwachung nach dem Apothekengesetz (ApoG)
Letzte Aktualisierung: 31.03.2022
Für die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen und Krankenhausapotheken ist das Apothekengesetz (ApoG) mit seinen dazu erlassenen Rechtsverordnungen, insbesondere die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) maßgeblich.
Das LAsD, Abteilung Gesundheitsschutz ist unter anderem zuständig für:
Apothekenbetriebserlaubnisse
Erlaubnisse zum Führen von Filialapotheken
Erlaubnisse für den Versandhandel mit Arzneimitteln
Überwachung von Apotheken durch die Landespharmazieräte
Anzeigepflichtige Änderungen nach ApoG und ApBetrO
Apothekenüberwachung (Revisionswesen) Frau Simroth
Erteilung von Apothekenbetriebserlaubnissen und Versandhandelserlaubnissen, Genehmigungen zur Verwaltung von Apotheken
Anzeigen von wesentlichen baulichen Veränderungen nach § 4 Abs. 6 ApBetrO;
Anzeigen zum Wechsel der Filialleitung nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 S. 2 ApoG
Anzeigen über Nebentätigkeiten des Apothekenleiters nach § 2 Abs. 5 Satz 3 ApBetrO (länger als 3 Monate im Jahr)
Zulassung einer Vertretung des Apothekenleiters nach § 2 Abs. 5 Satz 3 ApBetrO (länger als 3 Monate im Jahr)
Schließung von Apotheken Frau Liberka
Genehmigung von Arzneimittelversorgungsverträgen nach § 14 ApoG Frau Lamberty
Anzeige von Qualitätsmängeln und Meldung an die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) Frau Mijatovic
Besondere Zuständigkeiten außerhalb des LAsD
Besondere Zuständigkeiten außerhalb des LAsD
Organisation des Apothekennotdienstes, Anerkennung von Rezeptsammelstellen und Genehmigungen von Arzneimittel-Heimversorgungsverträgen
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