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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Bereits 36 Städte und Gemeinden profitieren – Innenstaatssekretärin Herbst: Unser Innenstadtprogramm ist ein voller Erfolg

Letzte Aktualisierung: 17.02.2022

KIEL. Insgesamt 36 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein profitieren bislang vom erst im Juni vergangenen Jahres in Kraft getretenen "Sofort-Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung der Stadt- und Ortszentren" (Innenstadtprogramm). Die insgesamt 12,5 Millionen Euro sind weitgehend ausgeschöpft. Das teilte Innenstaatssekretärin Kristina Herbst heute (17. Februar) am Rande des Stadtmarketingforums Schleswig-Holstein 2022 mit. Das Programm war mit 10 Millionen Euro gestartet und kürzlich wegen der großen Nachfrage auf 12,5 Millionen Euro aufgestockt worden. 

Mit dem Innenstadtprogramm unterstützt das Innenministerium Städte und größere Gemeinden in Schleswig-Holstein kurzfristig und unbürokratisch dabei, ihren vielfältigen kommunalen Aufgaben zum Erhalt zukunftsgerechter innerstädtischer Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume gerecht zu werden und städtische Zentren wieder erlebbar zu machen.

"Die Corona-Pandemie hat den Trend zur Verödung unserer Innenstädte und Ortszentren noch beschleunigt. Mit unserem Programm wollten wir die Kommunen dabei unterstützen, diesen Trend zu stoppen und umzukehren. Wir müssen gemeinsam neue Wege gehen, um unsere Zentren in Schleswig-Holstein wieder zu attraktiven Orten zu machen, an denen sich die Menschen gerne aufhalten. Ich freue mich sehr, dass die Verantwortlichen der Städte und Gemeinden unser Sofortprogramm so toll angenommen haben", erklärt Innenstaatssekretärin Herbst.

Gefördert werden bisher 36 Programmkommunen, räumlich verteilt über das ganze Land. Zu ihnen zählen neben kleineren Kommunen, wie Gettorf oder Wilster, auch Mittelzentren (zum Beispiel Husum oder Bad Segeberg) sowie die vier Oberzentren Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.

Die Kommunen nutzten die volle Bandbreite der förderfähigen Maßnahmen, jeweils zugeschnitten auf ihre örtlichen Problemlagen. Beantragt wurden vor allem Maßnahmen zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes und Verbesserung der Aufenthaltsqualität, die Umsetzung neuer (kultureller) Veranstaltungsformate sowie die Etablierung eines aktiven Leerstandsmanagements. Sieben Kommunen nutzten außerdem die Möglichkeit der Einrichtung eines selbst verwalteten Verfügungsfonds, über den kleinere Projekte vor Ort umgesetzt werden können. Beantragt wurden meist hohe Fördersummen, die den maximal möglichen Zuschuss in Höhe von 500.000 Euro nahezu komplett ausnutzten.

Auch Kommunen, die an dem im Rahmen der Corona-Hilfen durch die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der SPD-Fraktion auf den Weg gebrachten Programm nicht teilnehmen, sollen an den Erfahrungen aus der Praxis teilhaben und davon profitieren. Denn die Erkenntnisse sollen aufbereitet, Städte und Gemeinden im Land miteinander vernetzt und der intensive Austausch untereinander sichergestellt werden. Geplant sind außerdem Netzwerkformate, wie beispielsweise ein regelmäßig stattfindender Innenstadttalk, bei dem sich interessierte Kommunen über Innenstadtthemen, Ideen, Handlungsansätze und Erfahrungen austauschen können.

Beispiele geförderter Kommunen/Maßnahmen:

Glückstadt: "Glück erleben – Erlebnisräume schaffen" – das möchte Glückstadt u. a. mit der Einführung eines Zentren- und Leerstandsmanagements erreichen. Das Zentrum soll attraktiver gestaltet werden, um sowohl für die Glückstädterinnen und Glückstädter als auch den Tourismus zukunftsfähig zu bleiben. Investitionen in den öffentlichen Raum sowie infrastrukturelle Maßnahmen wurden beantragt.

Elmshorn: Unter dem Motto "Die Innenstadt als Wohnzimmer" wird ein Maßnahmenpaket aus Aktionen, Gestaltungsprojekten, innovativen Events, Ausstellungen, Analysen und Konzepten zur Stärkung der Innenstadt als multifunktionales Zentrum gefördert. Es soll ein Citymanagement eingestellt werden, welches für die Umsetzung und Vernetzung sorgt. Ergänzend ist unter anderem ein Flächen- und Leerstandsmanagement vorgesehen.

"Die Vielfalt der Anträge zeigt eindrucksvoll, wie das Förderprogramm genutzt wird, um teilweise schon vorliegende, durch die Corona-Pandemie noch verschärfte Situationen aufzugreifen und ihnen mit unterschiedlichsten Maßnahmen zu begegnen - bedarfsgerecht und auf die jeweiligen lokalen Problemlagen angepasst. Gleichzeitig unterstreicht die große Nachfrage der Kommunen den enormen Bedarf und die Wichtigkeit des Förderprogramms. Es ist ein voller Erfolg", so die Staatssekretärin.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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