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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Nach Auflösung des "Flügel" besteht völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss fort - Verfassungsschutz beobachtet jetzt systematisch

Innenministerin Sütterlin Waack: Nach Auflösung des "Flügel" besteht völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss fort - Verfassungsschutz beobachtet jetzt systematisch

Letzte Aktualisierung: 29.09.2020

KIEL. Der schleswig-holsteinische Verfassungsschutz stuft den ehemaligen so genannten Flügel ab sofort als eigenes landesweites Beobachtungsobjekt ein. Wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (29. September) in Kiel mitteilte, liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass es sich um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt. "Wir haben es mit einem völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss zu tun", sagte die Ministerin. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine systematische Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz erfüllt. Nach derzeitigen Erkenntnissen kann der Verfassungsschutz eine mittlere zweistellige Zahl von Personen in Schleswig-Holstein dem ehemaligen "Flügel" zurechnen. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bestrebung grundsätzlich mit dem gesamten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Vertrauenspersonen.

Sütterlin-Waack erinnerte daran, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den "Flügel" vor rund einem halben Jahr als eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft habe. Die danach erfolgte formale Auflösung des "Flügel" habe keinen Einfluss auf die jetzige Einstufung als Beobachtungsobjekt gehabt. "In Schleswig-Holstein bestehen organisatorische und personelle Strukturen im Hintergrund weiter fort", sagte die Ministerin. Daher gebe es ein erhebliches Interesse an der Beobachtung der Nachfolgeaktivitäten des ehemaligen schleswig-holsteinischen „Flügel“-Personenkreises und dessen Einfluss auf den Landesverband der AfD.

Der Verfassungsschutz verfolgt fortlaufend allgemein das politische Geschehen und bewertet in diesem Zusammenhang offen zugängliches Material, um festzustellen, ob eventuell die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes erfüllt sein könnten. Die Voraussetzungen für eine Beobachtung sind in der Regel erfüllt, wenn ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass es sich um eine Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handelt.

Bereits das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat zahlreiche Verstöße von führenden Vertretern und Anhängern des "Flügel" gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip festgestellt. "Völkische, fremden- und islamfeindliche Positionen sind ebenso klar belegt wie antisemitische Einlassungen und Aussagen, die den Nationalsozialismus verharmlosen", sagte Sütterlin-Waack. Der Parlamentarismus werde verächtlich gemacht und das staatliche Gewaltmonopol immer wieder in Frage gestellt. "Der Kreis der Personen des ehemaligen ‚Flügel‘ ist eine rechtsextremistische Bestrebung, unabhängig von den Ausprägungen in den einzelnen Ländern", betonte die Ministerin.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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