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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerium empfiehlt Verschiebung anstehender Bürgermeisterwahlen

Letzte Aktualisierung: 26.03.2020

KIEL. Das Innenministerium hat den Kommunen heute (26. März 2020) Hinweise gegeben, wie mit anstehenden Direktwahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister umgegangen werden kann. "In unserer Demokratie ist das Wahlrecht ein sehr hohes Gut. Bis zum Jahresende sind in Schleswig-Holstein insgesamt neun Wahltermine für Bürgermeisterdirektwahlen angesetzt. Die Kommunen haben über das Gemeinde-Kreiswahlgesetz die Möglichkeit, Wahlen zu verschieben. Diese haben grundsätzlich frühestens acht Monate und spätestens ein Monat vor Freiwerden der Stelle stattzufinden. Angesichts der Coronakrise empfehlen wird, diese Spanne maximal auszunutzen und den Wahltermin auf den spätesten möglichen Zeitpunkt zu legen. Somit bleibt auch noch Zeit für einen angemessenen Wahlkampf der insbesondere bei mehreren Kandidaten eine wichtige Grundlage für die Wahlentscheidung der Wählerinnen und Wähler ist", erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote in Kiel.

Allein am 17. Mai stehen Bürgermeisterwahlen in Schwarzenbek, Trittau, Reinbek, Reinfeld (Holstein) und Ammersbek an. Das Innenministerium hat nun auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Wahl wegen höherer Gewalt abzusagen und diese zu einem späteren Termin festzusetzen. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Gemeindewahlleiter.

In der gegenwärtigen Situation wäre ein offener und breit aufgestellter Wahlkampf kaum möglich und es würde damit zu einer Verzerrung der Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber kommen. Alle derzeit anstehenden Bürgermeisterwahlen sollten daher durch die Gemeinden in Anbetracht der jetzigen Situation auf den spähtest möglichen Zeitpunkt verlegt werden. Die Überlegungen, die Wahl als reine Briefwahl durchzuführen wäre eine rechtliche Option, die allerdings als ‚ultima ratio‘ und dann erst zum jeweiligen Zeitpunkt entschieden werden sollte.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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