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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Bedarfsgerecht – nachhaltig - fair: Kabinett bringt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs auf den Weg

Letzte Aktualisierung: 11.02.2020

KIEL. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (11. Februar 2020) Kabinettssitzung den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs auf den Weg gebracht.

"Dieser Gesetzentwurf wird für einen bedarfsgerechten, nachhaltigen und fairen Finanzausgleich für unsere Städte, Kreise und Gemeinden sorgen. Das gilt sowohl für die Höhe der Mittel als auch für deren Verteilung", erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote in Kiel. Der Weg zum jetzt vorliegenden Entwurf für eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs sei bundesweit bislang ohne Beispiel. Schleswig-Holstein sei zwar das vierte Bundesland, dass die Verteilung zwischen den jeweiligen Kommunalen Ebenen auf eine kommunale Bedarfsermittlung stützt. Erstmals jedoch seien die jeweiligen Finanzbedarfe des Landes und der Kommunen konkret berechnet und abgeglichen worden.

Die Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs ist notwendig, da das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 27. Januar 2017 das geltende System als nicht bedarfsgerecht verworfen und bis zum 01. Januar 2021 eine Neuregelung gefordert hatte.

Die Landesregierung hatte von Beginn an auf eine enge Einbindung der kommunalen Spitzenverbände gesetzt. Ziel sei es gewesen nach Möglichkeit über alle Schritte und Punkte einen Konsens zu erzielen. Deshalb seien die Gutachter gemeinsam mit den Kommunen ausgewählt und der Gutachterauftrag einvernehmlich formuliert worden.

Positiv sei, dass über die bedarfsgerechte Höhe der Mittel für alle Kommunen bereits gegen Ende des vergangenen Jahres eine Verständigung erzielt werden konnte. Das Land sei in diesem Zusammenhang bereit, die Ausgleichsmasse bereits ab dem Jahr 2021 um 54 Millionen Euro aufzustocken. „Die Landesregierung ist mit diesem Angebot an die kommunale Familie sehr weit gegangen. Wir gehen diesen Schritt, obwohl die vom Gericht geforderte gerechte und gleichmäßige Verteilung der im Land insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel eigentlich bereits heute gegeben ist,“ sagte Grote.

In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wird die Ausgleichsmasse um jeweils weitere 5 Millionen Euro aufgestockt. 2024 sind es damit sogar 69 Millionen Euro zusätzlicher Mittel. Darüber hinaus wird das Land den Kommunen 5 Millionen Euro zusätzlich für den Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung stellen. Es sagt für die Gesamtsumme der ÖPNV-Mittel in Höhe von 38 Mio. Euro (bisher 28 Millionen Euro) eine 1,8%-Dynamisierung ab 2021 zu.

Grote: "Mit dem Gesetzentwurf stocken wir also die Finanzausgleichsmasse deutlich stärker auf, als zunächst zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden verabredet."

Im Zehnjahresvergleich werde besonders sichtbar, wie deutlich die Leistungen an die Kommunen gewachsen seien.  "Im Jahr 2011 lagen die Leistungen an die Kommunen noch bei 1.052,8 Millionen €. Die Steigerung von 2011 nach 2020 beträgt beim Kommunalen Finanzausgleich somit 80,2 Prozent auf 1.897,3 Millionen €. Im gleichen Zeitraum nahmen die bereinigten Einnahmen des Landes lediglich um 52,43 Prozent zu", so Grote.

Der Minister bedauerte, dass es den Kommunen bislang nicht gelungen sei, eine Verständigung über die Verteilung der Mittel zwischen Kreisen, Städten und Gemeinden zu erzielen. "Um den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten und dem Parlament ausreichend Zeit für die notwendigen Beratungen zu geben, legen wir jetzt einen Entwurf vor. Dieser richtet sich eng an dem von den Kommunen erstrittenen Gerichtsurteil aus. Die Kommunen haben selbstverständlich weiterhin Gelegenheit, sich in den nun beginnenden Anhörungsverfahren einzubringen", betonte Grote. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs ist für die Mai-Sitzung des Landtags vorgesehen.

"Die Richter haben uns aufgefordert, die Finanzmittel nach festgestellten Bedarfen zu verteilen. Deswegen haben wir externe Gutachter beauftragt, die Finanzbedarfe des Landes und der Kommunen zu berechnen. Ihren Empfehlungen folgend werden künftig auch solche Gemeinden und Kreise mehr Mittel erhalten, die aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur oder ihrer Fläche bislang nicht berücksichtigte Bedarfe haben", so Grote. Davon ausdrücklich zu unterscheiden seien Kommunen, die aufgrund hoher Fehlbeträge aus der Vergangenheit von Altlasten betroffen seien. "Für diese Kommunen gibt es weiterhin die Konsolidierungshilfen", betonte der Minister.

Der Innenminister nannte die wichtigsten Weichenstellungen bei der Verteilung der Mittel zwischen Städten, Kreisen und Gemeinden:

Einführung eines Kinderbonus

Neu ist die Verankerung eines Kinderbonus im System des Finanzausgleichs. Damit trägt die Landesregierung der gutachterlich festgestellten Tatsache Rechnung, dass junge Menschen de facto besondere Kosten verursachen. Im Ergebnis werden unter 18-Jährige deshalb bei den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden mit einem Aufschlag von 50 Prozent berücksichtigt; für die Kreise und kreisfreien Städte soll es – unter Berücksichtigung der Soziallastenmesszahl –  einen Aufschlag von 30 Prozent je unter 18-Jährigen geben.

Berücksichtigung "bedarfstreibender Flächenlasten"

Im kommunalen Finanzausgleich werden künftig "bedarfstreibende Flächenlasten" besonders berücksichtigt. Damit folgt die Landesregierung ebenfalls einer Vorgabe des Verfassungsgerichts. Danach muss der Gesetzgeber die Kosten, die eine flächenmäßig große Gemeinde verursacht, gesondert berücksichtigen. Nach den Empfehlungen der Gutachter ist der am besten geeignete Indikator dafür die Kilometerzahl der Gemeindestraßen bzw. Kreisstraßen. Deshalb sollen in Zukunft bei den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden 15 % und bei jenen an die Kreise und kreisfreien Städte 6 % der zur Verfügung stehenden Mittel nach diesem Indikator verteilt werden. In diesem Zusammenhang wies Grote daraufhin, dass außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme vorangetrieben werde. Parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und zur Novellierung des Landesbodenschutzprogramms würden diesbezügliche neue Anreizmaßnahmen weiter ausgestaltet.

Berücksichtigung von Kosten für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen

Integration bleibt ein Kernthema der Landespolitik. Deshalb gleicht das Land "aus eigener Tasche" – so der Minister - einen Teil der Kürzungen der Bundesmittel in diesem Bereich aus. Im Kommunalen Finanzausgleich stehen dafür künftig 9 Millionen Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus fördert das Land Integrationsleistungen in den Kommunen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs weiterhin direkt. Insgesamt werden dadurch 2020 etwa 25 Millionen Euro für Aufnahme- und Integrationsmaßnahmen vor Ort bereitgestellt. Davon fließen etwa 10 Millionen Euro den Trägern der Maßnahmen für ihre Arbeit mit den Flüchtlingen vor Ort direkt zu. Für die Integrations- und Aufnahmepauschale in Höhe von 500 Euro pro Flüchtling sind davon 2,4 Millionen Euro vorgesehen.

Neuer Vorwegabzug für Infrastrukturmaßnahmen

Für Infrastrukturmaßnahmen der Gemeinden und Kreise wird ein neuer Vorwegabzug in Höhe von 59 Mio. Euro gebildet, der nach der bedarfsinduzierten Einwohnerzahl verteilt wird. Dies dient auch den Investitionen in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur einschließlich der Verpflichtungen der Kommunen zum Straßenbau. Der Erhalt der Mittel ist nicht an Voraussetzungen geknüpft, die Verwendung bedarf keines spezifischen Nachweises.

Neuer Vorwegabzug für Schwimmsportstätten

Über einen neuen Vorwegabzug in Höhe von 7,5 Mio. Euro werden Mittel für kommunale Träger von Schwimmsportstätten neu geschaffen. Diese Betriebskosten-Zuwendung ist auch ein substanzieller Beitrag zur erklärten Absicht der Landesregierung, Kindern frühestmöglich das Schwimmen beizubringen.

Höhere Steigerungsrate bei Vorwegabzügen für Theater, Orchester und Büchereiwesen

Die Vorwegabzüge für Theater und Orchester und zur Förderung des Büchereiwesens werden künftig stärker steigen. Die jährliche Steigerungsrate wird in den Jahren 2021 und 2022 von 1,5 % auf 2,5 % angehoben. Ab dem Jahr 2023 werden diese Vorwegabzüge mit 2,5 % dynamisiert. Das wird den Bedarfen dieser Aufgaben besser gerecht.

Erhöhung der Vorwegabzüge zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen

Der Vorwegabzug zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen wird im Jahr 2021 um 1,12 Millionen Euro auf 7,5 Mio. Euro erhöht und wird sich ebenfalls dynamisch mit einer Steigerung von 2,5 % jährlich weiterentwickeln.

Zentrale Orte und Teilschlüsselmassen

Die Aufteilung der Gelder an Kreise, Städte und Gemeinden verändert sich leicht. Es bleibt bei drei sogenannten Teilschlüsselmassen. Diese wird für die Gemeinden 30,55 % (bislang 30,79 %) betragen, die Teilschlüsselmasse für die Kreise und kreisfreie Städte 53,75 % (bislang 53,66 %) und die Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte 15,70 % (bislang 15,55 %). Ebenfalls erhalten bleiben die Verteilmechanismen an die Zentralen Orte: „Wir wollen das bewährte System Zentraler Orte erhalten. Sie haben besondere Aufgaben bei der kommunalen Daseinsvorsorge und brauchen daher eine entsprechende Finanzausstattung“, so Grote.

Soziallastenausgleich gilt wie bislang weiter

Der seit 2015 bestehende gesonderte Soziallastenansatz bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte mit Soziallastenmesszahl wird in seiner bisherigen Form beibehalten. Die Gutachtenergebnisse bestätigten die hohe Bedeutung der Soziallasten bei den Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte. Berechnungen zeigten, dass die Rahmenbedingungen noch aktuell sind.

Weitere Punkte:

Der Vorwegabzug für die Verwaltungsakademie Bordesholm wird auf Wunsch der kommunalen Landesverbände auf 1 Mio. Euro angehoben.

Ebenfalls dem Wunsch der kommunalen Landesverbände folgend wird die bisherige Entnahme aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) in Höhe von 1 Mio. Euro jährlich für Aufgaben des IT-Verbundes Schleswig-Holstein (ITVSH) gestrichen und durch einen neuen Vorwegabzug in Höhe von 1,5 Mio. Euro ersetzt.

Die Vorwegabzüge für Konsolidierungshilfen, Fehlbetragszuweisungen und Sonderbedarfszuweisungen bleiben erhalten.

Der Minister wies darauf hin, dass mit der Neufassung des FAG der Umstrukturierungsprozess der Kita-Finanzierung für den kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2021 endgültig abgeschlossen wird. Künftig werden die Mittel zur Kita-Finanzierung über das Fachgesetz bereitgestellt. Die damit einhergehende Reduzierung der Verbundmittel bedeutet deshalb keine Kürzung der Leistungen an die kommunale Ebene.

Im Zuge des Systemwechsels in der Sozialhilfefinanzierung, der durch die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX bedingt ist und eine Abkehr von der 2014 vereinbarten gemeinsamen Interessenquote für Aufwendungen der Eingliederungs- und Sozialhilfe  erfordert, wird das Land ab dem Jahr 2020 die Aufwendungen der Sozialhilfe für an die Kreise und kreisfreien Städte übertragene Aufgaben zu 100 Prozent kostendeckend übernehmen und den Erstattungsanteil in der Eingliederungshilfe erhöhen. Um die finanzielle Betroffenheit der Kreise und kreisfreien Städte auszugleichen erhalten sie in 2020 einmalig einen Ausgleich für die Umstellung der Finanzierungssystematik in Höhe von 20 Millionen Euro. Ab 2021 fließen jährlich zusätzlich 25 Millionen Euro über das FAG der Schlüsselmasse zu. Die Umstellung der Finanzierungssystematik in der Sozialhilfe ist damit annähernd kostenneutral.

Laut Grote ist für das Jahr 2024 eine erste Regelüberprüfung vorgesehen. Sie betrifft neben der Überprüfung der Höhe der Mittel eine Überprüfung der Dotierung der Teilschlüsselmassen und der Höhe des Soziallastenansatzes. Die weiteren Regelüberprüfungen sollen alle fünf Jahre stattfinden.

Den Gesetzentwurf finden Sie unter dem Kurzlink:

https://schleswig-holstein.de/kfa_tabellen

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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